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Sonntag, 05.02.2012 05:29

Schichtmeister im heimischen Bergbau

Viele Leser werden die Tätigkeit eines Schichtmeisters nicht kennen,deshalb eine kurze Vorbemerkung. Ein Schichtmeister war der Betriebsleiter einer Grube, welcher von den Gewerken gewählt und der Bergaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgeschlagen wurde. Diese vereidigte ihn auf die Schichtmeister-Ordnung, die seine Rechte und Pflichten regelte. Solange er sich in allen seinen dienstlichen Handlungen streng an diese Ordnung hielt, war er unkündbar. Der Nachteil bestand jedoch darin, daß er für im Betrieb entstandene Schulden mit seinem ganzen Vermögen haftete. Waren die Schulden durch Beschlüsse der Gewerke-Versammlung entstanden, wurden die zu zahlenden Beträge anteilmäßig auf die Kuxen umgelegt. Zahlten einzelne Gewerken auf Anforderung nicht, konnte der Schichtmeister bei diesen Pfändung beantragen. Hatte er aber Betriebsschulden ohne Beschluß der Gewerken gemacht, so waren diese von ihm allein zu tragen. Da ein Schichtmeister in der Regel nur einmal wöchentlich die Grube befuhr, war ein hauptberuflicher Schichtmeister meist Betriebsleiter mehrerer Gruben, auf denen 2- 10 Bergleute tätig waren. Sein Jahresgehalt betrug um 1770/1800 20-50 fl. (Florentiner Gulden) je nach der Größe des Betriebes. Ein Bergmann verdiente im Tagelohn bei 8 stündiger Arbeitszeit 8 Albus (15 Kreuzer). 1 Gulden hatte 30 Albus oder 60 Kreuzer.


Bergmeister

Bergmeister um 1750

Der glücklose Kampf des Schichtmeisters Andreas Medenbach aus Frohnhausen um die Hebung der Schätze in der heimatlichen Erde

Im Jahre 1777 erscheint Andreas Medenbach in den Grubenakten erstmalig als Schichtmeister der Steinbacher Hütte und der Grube Goldbach bei Oberroßbach. Beide Betriebe befanden sich damals im Besitz des Bürgermeisters Johann Philipp Engels zu Siegen. Ein Jahr später entstand bereits Streit zwischen dem Besitzer der Steinbacher Hütte und seinem Schichtmeister. Engels hatte das Aufgabengebiet seines Schichtmeisters zugunsten des Kohlenmeisters eingeschränkt. Da aber diese Einschränkung nicht mit der Schichtmeister-Ordnung in Einklang zu bringen war, erhob der
Schichtmeister bei der Bergaufsichtsbehörde dagegen Einspruch. Auch ein Versuch, Medenbach zu entlassen scheiterte an der Verweigerung der Zustimmung seitens der Berg- und Hüttenkommission. Wann Medenbach seine Stellung auf der Hütte aufgab, ist aus den Akten nicht ersichtlich. Jedenfalls wird im Jahre 1785 auf der inzwischen herrschaftlichen Hütte Sebastian Engels - Sohn des Johann Philipp Engels - als Schichtmeister genannt.

Auch auf der Grube Goldbach hatte Medenbach Schwierigkeiten mit seinem Arbeitgeber. Seit 1780 stellte Engels bei der Berg- und Hüttenkommission immer wieder den Antrag, Medenbach entlassenzu dürfen, in dem kleinen Betrieb sei ein Schichtmeister nicht erforderlich. Die Aufsichtsbehörde lehnte jedoch alle diese Anträge ab. Auch ein kleiner Betrieb mußte nach den gesetzlichen Bestimmungen einen Schichtmeister haben. Eine Verletzung seiner Amtspflicht konnte aber Engels Medenbach nicht nachweisen. Ein diesbezügliches Gesuch an den Landesherrn hatte kein anderes Ergebnis. Da Engels bei seinen  Anordnungen und dem Schriftverkehr den Schichtmeister überging, war es diesem unmöglich, die Jahresabrechnungen für den Betrieb ordnungs- und fristgemäß aufzustellen und zur Prüfung der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Sie wurden trotzdem immer wieder von ihm gefordert. Für den Betrieb war dieser Zustand auf alle Fälle nachteilig. Die Streitereien zogen sich über 5  Jahre hin, bis die Berg- und Hüttenkommission im Frühjahr 1785 endlich die Genehmigung zur Ablösung des Schichtmeisters Medenbach gab. Neuer Schichtmeister wurde der Sohn des Grubenbesitzers Johann Daniel Engels.
Der Besitzer selbst war schon längere Zeit bettlägerig krank und starb im Sommer 1785.

Am 6. März 1786 wird Medenbach in den Grubenakten als Schichtmeister der Bleigrube Andreasberg bei Rodenbach erwähnt. Von der Bergaufsichtsbehörde wurde er erst am 7. September 1786 auf den als Schichtmeister anderer Gruben geleisteten Eid bestätigt. Leider mußte Medenbach den Betrieb ein Jahr später wieder einstellen, ohne Erze gefördert zu haben. Am 3. November 1788 hatte er die Abrechnung über diesen Grubenbetrieb immer noch nicht aufgestellt und der Bergaufsichtsbehörde zur Prüfung vorgelegt.
Als im Jahre 1787 die Familie Engels den alleinigen Besitz der Grube Goldbach aufgab und eine neue Gewerkschaft gegründet wurde, wählten die Gewerken den mit den örtlichen Verhältnissen vertrauten Medenbach wieder zum Schichtmeister. Da aber Medenbach die geringe Ausbeute der Grube kannte, hätte er mit ein wenig Überlegung die Wahl ablehnen müssen. Er nahm jedoch die Wahl an und sah sich bald wieder mit der Forderung rückständiger Löhne durch die Bergleute und der Weigerung einzelner Gewerken, die von ihnen beschlossenen Zubußen zu zahlen, bedrängt.
Viele Gewerken kündigten ihre Anteile bald wieder auf und glaubten damit auch der Zahlung ihrer Schulden ledig zu sein. Da Medenbach auch auf der Grube Isabella mit denselben unlösbaren Zahlungsschwierigkeiten kämpfte, legte er im Sommer 1789 sein Amt als Schichtmeister der Grube Goldbach nieder. In den etwa zwei Jahren seiner Amtstätigkeit auf dieser Grube war der Erfolg seines Wirkens eine Schuldenlast von insgesamt 636 fl. 27 alb. 1 Pfg. In diesem Betrag waren jedoch noch nicht bezahlte Zubußen einzelner Gewerken in Höhe von 117 fl. enthalten, die er sofern er Glück hatte, durch Pfändung eintreiben lassen konnte. Es stand schlecht um die wirtschaftliche Zukunft des Schichtmeisters, da ihn - wie wir weiter sehen werden - auch auf der Grube Isabella eine erhebliche Schuldenlast bedrückte.

Am 29. Dez. 1783 bat Medenbach die fürstliche Berg- und Hüttenkommission die ins "Freiegefallene" alte und neue Isabella (im oberen Bäumbachtal bei Oberroßbach) samt doppeltem Stollen bebauen zu dürfen und um Belehnung mit dem Grubenfelde. Er hatte bereits eine Gewerkschaft zum "Bau" dieses Grubenfelses gegründet, deren Gewerken meist an der unteren Lahn wohnhaft waren. Die Gewerkschaft hatte Medenbach als Schichtmeister vorgeschlagen und dieser wurde auch von der Bergaufsichtsbehörde am 3.5.1784 auf sein Amt verpflichtet, im Jahre 1787 aber der Betrieb auf der Grube bereits wieder eingestellt. Trotz dauernder Zubußen waren bei der geringen Erzförderung erhebliche Schulden entstanden. Besonders die Bergleute verlangten von ihrem Schichtmeister ihren schon lange rückständigen Lohn. Trotz verschiedener Mahnungen hatte Medenbach am 10.3.1788 die Grubenabrechnung der Berg- und Hüttenkommission immer noch nicht zur Prüfung vorgelegt. Am 2. Juni 1788 wurde ihm von dieser untersagt, noch irgendwelche Auszahlungen zu leisten, da sich der Betrieb in Konkurs befinde. Das bedeutete aber für ihn persönlich, daß er selbst die aus der Konkursmasse des Betriebes nicht mehr zu deckenden Schulden aus eigener Tasche bezahlen mußte. Da er aber kein Geld zur Befriedigung dieser Forderung hatte, geriet auch er mit seinem Vermögen in Konkurs. Nicht nur die Bergleute verlangten die rückständigen Löhne von rd. 126 fl. von ihm; es tauchten vielmehr auch noch Forderungen anderer Gläubiger auf So meldete am 29.7.1789 ein ehemaliger Gewerke der Grube Isabella - Handelsmann Bruchhäuser aus Holzapfel - Forderungen an die Konkursmasse desSchichtmeister Medenbach an. Diese stammten noch von der Grube Constantin bei Frohnhausen, an der Bruchhäuser Mitgewerke war und Medenbach als Schichtmeister ebenfalls glücklos "gebaut" hatte. Wenn dies aus den Bergakten auch nicht ersichtlich ist, so ist doch zu vermuten, daß auch seine Schulden von der Grube Goldbach bei dem Konkurs geltend gemacht wurden. Im Jahre 1790 wurden die Forderungen der Bergleute von der Grube Isabella in einem Vergleich zwischen ihnen und dem Konkursverwalter mit der Übereignung der auf der Steinbacher Hütte lagernden Erze aus dieser Grube abgefunden.

Das erlebte aber Schichtmeister Medenbach nicht mehr. Er starb im Sommer 1789. Am 17. August wird er als verstorben erwähnt. Ein verspieltes Leben in steter Suche nach den Schätzen in der Heimaterde war mit seinem Tode zu Ende gegangen. Medenbach war an vielen Gruben als Mitgewerke beteiligt und auf vielen Gruben als Schichtmeister tätig gewesen. Es war kein Hasardspielen in landläufigem Sinne, denn sein Leben war ausgefüllt mit rastloser Tätigkeit für die von ihm geleiteten Gruben, aber Fortuna war ihm nicht hold, er war glücklos. Wundern muß man sich nur darüber, daß sich immer wieder Gewerke fanden, welche Gruben in Betrieb setzten, die von anderen Gewerken - wegen dauernder Zubußen - stillgelegt worden waren. Immer fand sich auch wieder ein Schichtmeister für solche Gruben, obschon das Schicksal ihrer Vorgänger sie davon hätte abhalten müssen. Die Sucht, durch den Bergbau "reich" zu werden, hatte in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts große Teile der Bevölkerung erfaßt. Nur so ist die Inbetriebnahme vieler Gruben - ohne Erze zu finden - aus der damaligen Zeit erklärbar.

Schichtmeister Cunz

Im Herbst 1804 wählte die Gewerkschaft der Grube Thalen - zwischen Frohnhausen und Weidelbach gelegen - den Johannes Cunz zu Frohnhausen zu ihrem Schichtmeister. Dieser war vorher auf der Grube Fortunatus bei Frohnhausen in demselben Amte tätig gewesen. Die dortige Gewerkschaft hatte jedoch - wegen seines übermäßigen Trinkens und weil er seiner eigenen Haushaltung schlecht vorstand - seine Entlassung erzwungen.
Aus diesem Grunde hatte die Aufsichtbehörde - die Fürstliche Berg- und Hüttenkommission Bedenken gegen seine Ernennung. Da ihm aber der Amtmann Stahl zu Dillenburg in einem angeforderten Bericht bescheinigte, daß er sich seit einiger Zeit des Trinkens enthalte, einen besseren Lebenswandel führe und wieder die Kirche besuche, stimmte die Aufsichtsbehörde dem Vorschlag der Gewerkschaft zu. Cunz wurde am 14. Januar 1805 von der Berg- und Hüttenkommission als neuer Schichtmeister der Grube Thalen verpflichtet. Dieses Amt hätte er wohl besser nicht erstrebt und angenommen. Durch seine Entlassung von der Grube Fortuna und wegen seiner menschlichen Schwächen - war er ein gezeichneter Mann, dem man leicht etwas anhängen konnte.

Was bei anderen Menschen, die nur ihre Landwirtschaft betrieben, als entschuldbar angesehen wurde, war bei ihm als Betriebsleiter einer kleinen Grube, ein unentschuldbares Vergehen. So kam alles, wie es kommen mußte. Die Gewerkschaft war, wie alle kleinen Gewerkschaften in unserer engeren Heimat, immer in Geldnot. Kaum eine dieser kleinen Gruben hat jemals das in ihr investierte Kapital beim Erzverkauf wieder eingebracht. Die Gewerken zahlten oft viele Jahre - manchmal auch jahrzehntelang - regelmäßig Zubußen, immer auf das große Bergmannsglück hoffend. So war es auch bei der Grube Thalen. Der Schichtmeister hatte die Verpflichtung, die genehmigte Zubuße in jedem Quartal von den einzelnen Gewerken einzuziehen.
Da aber an der Grube Thalen zeitweise 51 Frohnhäuser Bürger als Gewerke beteiligt waren, so war es sicherlich keine leichte Aufgabe für den Schichtmeister, die Zubußen regelmäßig zu erheben. Oft mußte mit Zwangsenteignung gedroht werden. Andererseits mußte der Schichtmeister auch bestrebt sein, die Betriebskosten der Grube klein zu halten. Da diese aber fast nur aus Arbeitslohn bestanden, mußte der Akkordlohn (Gedingelohn) niedrig gehalten werden. So hatte der Steiger Wilhelm Cunz mit den Bergleuten einen Gedingelohn vereinbart, der nach Ansicht des Schichtmeisters weit über dem normalen Gedingelohn lag. Bei der Beanstandung machte er sich diesen zum Feinde.
Wenn die Zubußen nicht eingingen, war kein Geld in der Kasse. War kein Geld vorhanden, konnte der Schichtmeister die Bergleute nicht entlohnen. So kamen all diese für den Schichtmeister unangenehmen Dinge zusammen und machten ihn bald bei einem Teil der Gewerken und auch der Bergleute unbeliebt. Am 02. März 1806 klagten die Bergleute bei der Fürstl. Berg- und Hüttenkommission wegen rückständigem Lohn. Sie behaupteten, der Schichtmeister würde immer im Wirtshaus sitzen und auch die Bergleute dahin führen, um sie mit Getränken zu befriedigen. Ein Teil der Gewerken verlangte seine Verabschiedung.
Da die Entlassung eines Schichtmeisters aber nur wegen schwerer dienstlicher Vergehen erfolgen konnte, leitete die Berg- und Hüttenkommission eine gründliche Untersuchung der gegen den Schichtmeister vorgebrachten Beschwerden ein. Von dem Pfarrer, dem Heimberger und dem Gemeinderat zu Frohnhausen forderte sie einen Bericht über den Lebenswandel desselben. Weiter wurden in dieser Angelegenheit vier Nachbarn als Zeugen vernommen.

Der Pfarrer Tilemann berichtet u. a.: Wie er gehört habe, solle der Schichtmeister Cunz seinem alten Laster - der Trunkenheit - wieder nachgehen, was er allerdings selbst nicht gesehen habe. Er käme auch nicht mehr in den Gottesdienst, es sollte auch große Unordnung in seinen Dienstversehungen herrschen.
Seine Beurteilung faßt er in folgendem Satz zusammen: "...daß irgend ein Amt jenem Cunz mehr nachteilig als nützlich ist, denn durch dasselbe findet er immer für seine menschliche Schwäche allzuviele Reize auf den vorigen üblen, nur wenige Zeit verlassenen Weg wieder zurück zukommen".
Der Pfarrer verurteilt ihn also nur auf das ihm zugetragene Geschwätz anderer Leute. Was er aus eigener Kenntnis beizusteuern hat, ist, daß er den Gottesdienst nicht mehr besuchte.

Anders beurteilten Heimberger und Gemeinderat den Schichtmeister. Diese konnten nichts Nachteiliges über seinen Lebenswandel berichten. Der Heimberger schreibt u. a.: Der Schichtmeister Cunz arbeite als Holzsteller in den herrschaftlichen Waldungen (die Schichtmeisterei war eine Nebenbeschäftigung), wo er sein Brot sauer verdiene. Seine Armut würde ihm ein übermäßiges Trinken ganz von selbst verbieten.
Die Beurteilung durch die Nachbarn war unterschiedlich. Ein Zeuge konnte nichts Nachteiliges über seinen Lebenswandel berichten. Die anderen drei Zeugen schilderten ihn zwar nicht als verkommenen Menschen, betonten aber doch, daß er gerne ins Wirtshaus gehe und trinke. Ob erwirklich ein "Trinker" war, geht aus diesen Zeugenaussagen nicht hervor. Allerdings bemerken sie noch: die Bergleute klagten über ihn. Letzteres mußte nun nicht gerade zu Ungunsten des Schichtmeisters sprechen. Er stand ja als Prellbock zwischen Gewerkschaft und Bergleuten und wurde von beiden Seiten angefeindet.

In einer Verteidigungsschrift geht Cunz ausführlich auf die gegen ihn erhobenen Vorwürfe ein und bittet, sein Amt weiter führen zu dürfen. Am 31. März 1806 setzen sich 12 Gewerke in einer gut fundierten schriftlichen Stellungnahme für sein Verbleiben im Dienst ein. Sie bezeichnen ihn als guten, diensteifrigen und tüchtigen Menschen den nur der Steiger und von diesem aufgehetzt, ein Teil der Gewerkschaft - sehr zu unrecht verleumde.
Als Ergebnis der gründlichen Untersuchung glaubte die Berg- und Hüttenkommission der Verabschiedung des Schichtmeisters zustimmen zu müssen. Wahrscheinlich war dieser Entschluß durch den Bericht des Pfarrers Tilemann stark beeinflußt worden. Ehe noch seine Entlassung vom Dienst erfolgte, bat der Schichtmeister am 30. Juni 1806 selbst um seine Verabschiedung zum Quartalsschluß.

Das was immer in solchen Fällen einem gewesenen Schichtmeister Kummer bereitete, blieb auch dem Schichtmeister Cunz nicht erspart - die Abrechnung. Er war für Einnahmen und Ausgaben und für evtl. Fehlbeträge bei der Abrechnung mit seinem ganzen Vermögen haftbar. Wenn er von den zahlungsunwilligen Gewerken die Zubußen nicht zwangsweise eingetrieben hatte - und das war meist nicht der Fall - mußte er die Fehlbeträge aus seiner eignen Tasche bezahlen. Bei seiner Abrechnung waren noch 25 fl. 27 alb. an Zubußen rückständig. Am 8. September 1806 verklagten ihn einige Bergleute bei der Berg- und Hüttenkommission wegen rückständigem Arbeitslohn. Die Beitreibung der rückständigen Zubuße war seine Sache, ebenso aber auch die Befriedigung der Bergleute. So ordnete die Berg- und Hüttenkommission an, daß er den rückständigen Lohn aus seiner Tasche vorlegen müsse. Seine Laufbahn als Schichtmeister endete, wie die vieler seiner Berufskollegen - mit einer großen Enttäuschung. Er konnte dem Schicksal dankbar sein, daß am Ende nicht der Konkurs stand, wie bei seinem todkranken Kollegen Medenbach in Frohnhausen.