Lebens- und Wesensart
Zuerst einmal die Frage: Wie wurde der Frohnhäuser von früher von den landschaftlichen Gegebenheiten in seiner Wesenseigenheit geprägt? Nach um die letzte Jahrhundertwende waren die Verhältnisse ganz anders als heute. Der schwere Boden nahm zur Bestreitung, des allernotwendigsten Lebensunterhaltes die ganze Kraft der Leute — als „Bauern" waren sie wohl. nie zu bezeichnen — in Anspruch. Es gab nachweislich nur kleine Parzellen, Äcker und Wiesen. Freie Zeit hatte man das Jahr über nur wenig. Das Gezwungensein zu fortgesetzter schwerer Arbeitsleistung, das galt für alle arbeitsfähigen Glieder der Familien, machte die Menschen arbeitsam und fleißig. Mit allmählicher Steigerung der Bodenerträge besserte sich auch die allgemeine Lebenshaltung langsam. Zur Ernährung reichte die Landwirtschaft allein zumeist nicht aus. Die Männer arbeiteten in Bergwerken im Siegerland oder Scheldetal. Den Frauen .und Kindern verblieb weitgehendst die Feldbestellung, kam doch der Mann verhältnismäßig erst spät von der Arbeit. Alles war von früh bis spät in den Arbeitsprozeß eingespannt. Die so über die Gebühr anstrengende Arbeit machte den Frohnhäuser wortkarg, jedoch verläßlich. Er war Im allgemeinen nicht hinterhältig. Aus der starken arbeitsmäßigen Inanspruchnahme resultierte auch die Sparsamkeit und Bescheidenheit. Von der Erbteilung herrührende Schulden —Auszahlung der Erbteile an eine zumeist nicht geringe Geschwisterschar — dazu die unerläßlichen Kosten für Gebäudeinstandhaltung, empfand man ganz gewiß oft als drückende Bürde. Diese, wie man sagte, „Lappschulden" belasteten manchen sein ganzes Leben lang, und der folgenden Generation ging es wieder so.Daher mußte man eben sehr sparsam sein. Aus diesen Ursachen neigte der hiesige Mensch zu innerer Einkehr, es verstärkte sehr seine ernst-religiöse Lebensauffassung. Jeder merkte auch, daß er nur zu einem Teil auf sich gestellt war; er fühlte sich von Wind und Wetter, von Wachsen und Gedeihen seiner Saaten, auch von anderen Menschen (Fabrikarbeiter!) abhängig. Als sich die Zeiten besserten, wurde auch der Frohnhäuser allmählich zugänglicher und mitteilsamer. Der vorerst langsame wirtschaftliche Allgemeinaufstieg veränderte auch das kärgliche, kleinbäuerliche Dasein zunehmend mehr und /stellte alles auf eine andere Grundlage. Damit aber wurde auch der hiesige Mensch aus seiner Bodenverbundenheit und aus seiner Verwurzelung mit seinem Fleckchen Heimaterde mehr und mehr herausgehoben. Nach dieser — einmal so gesagt — „Präsentierung" eines alten Frohnhäusers, nach dessen Lebens- und Wesensart, wollen wir nun einige Jahrhunderte zurückschreiten und unsere lokalen Geschichtsbilder in chronologischer Ordnung darbieten.
Freiheit oder Hörigkeit
Wir stellen zuerst einmal die Frage: Wie, war es mit der Freiheit oder Hörigkeit der Einwohner Frohnhausens etwa um 1300 oder noch früher bestellt? Dabei denken wir an die Bedeutung des Ortsnamens „Frohnhausen" — fro, fronos = dem Herrn gehörig! (s. Hmtjb. 1976, S. 1041 Die Frage ist in unserem Zusammenhang nicht unwichtig. Die persönliche Freiheit oder Unfreiheit formt den Menschen auch ganz gewiß psychisch. In unserem engeren und weiteren Raum gab es früher unfraglich Hörige, die einen über sich verfügenden Herrn hatten. Davon haben wir Kenntnis: Im Zusammenhang mit der Dernbacher Fehde wird 1309 von 50 Leibeigenen gesprochen. Fürs Jahr 1364 werden 47 „Gerichtsleute" der nassauischen Grafen im Gericht Ebersbach und 17 solcher zu Wallenfels erwähnt. 14-48 erfolgt die bekannte „Wesselung", ein Austausch Leibeigener zwischen Bicken und Nassau. Ja, im Grunde Seel- und Burbach dauerten die Zeiten der Unfreiheit noch viel länger an als in unserem engeren, unmittelbar nassauischen Raum. Auch die Steuerliste von 1447 macht Andeutungen über bestehende Hörigkeit. Aber von Leibeigenen in Frohnhausen selbst haben wir bis jetzt noch keine direkten Spuren ausfindig machen können. Allerdings Ist z. B. bezüglich der Bodo- und Steuerverzeichnisse zu bedenken, daß von diesen auch eigentlich keine diesbezüglichen Vermerke zu erwarten sind, da die Unfreien ja nicht abgabemäßig erfaßt wurden. Man hat gesagt, die Unfreiheit sei in unserer engeren Heimat in dieser späteren Zeit keine drückende Leibeigenschaft gewesen. Sicher war es hier günstiger als z. B. in Süddeutschland (Bau- ernkrieg 1525!), aber unbestreitbar ist, daß den armen Menschen auch bei uns die Familiengründung sehr erschwert war, daß sich ihre Abhängigkeit von Geschlecht zu Geschlecht weiter vererbte, daß sie keinerlei Freizügigkeit hatten und nach Entscheidung ihrer Herren verkauft oder gegen andere ausgetauscht werden konnten (Beispiel s. oben, 1448). Solche Austausche nannte man „Käute". Später erschöpfte sich die Leibeigenschaft im wesentlichen in der Entrichtung des „Besthauptes", das dann an sich nach Herkunft und Sinn schon Zeugnis, Beweis früherer personhafter Abhängigkeit war. Für Frohnhausen spricht jedenfalls der Ortsname ein nicht zu überhörendes Wort! Hier waren eine Reihe von Adelsgeschlechtern mit nicht geringen Abgabeforderungen (s. die von Hunsbach!). Vermutlich war die Abhängigkeit- um und vor dem Jahr 1000 wesentlich härter gewesen. Doch darüber fehlen die Akten! Sicher war für unsere Ahnen noch um 1300 eine überaus schwere Zeit. Ganz unter Druck befindlich, bestand zu jeglicher Entfaltung für sie keine Möglichkeit, sie waren in Selbständigkeit und Freiheit sehr eingeschränkt. Den adligen Herren mußten sie sich fügen, die zuweilen auf ihren Feldern ihre Fehden ausfochten.
Aus der Kirchengeschichte
Zu kirchlicher Betreuung und gottesdienstlicher Feier wanderten die Frohnhäuser (gemeinsam mit den Wissenbachern) in der Frühzeit zur Haigerer Kirche. Von welcher Seite her hatte das Christentum wohl in unserem Raum Eingang gefunden? Das ist durchaus nicht klär erwiesen. War man in sehr früher Zeit Trier oder Mainz unterstellt? Solange hier diesbezügliche Urkunden zurückreichen, gehörte Frohnhausen zur Mutterkirche Haiger. In der Urkunde von 914 wird von der Taufkirche Haiger als Kirche des Haigergaus geredet. Der Dekanat Haiger war dem Archidiakonat Dietkirchen eingegliedert, dem Bischof von Worms unterstehend und über. dieses Bistum dem Erzbistum Trier zugehörig. Leichter auszudenken wäre ganz gewiß eine frühe Einbezogenheit ins Mainzer Gebiet, schob sich doch der Haiger-Wetzlarer Raum innerhalb des Trierer Sprengels am weitesten nordöstlich Ins Mainzer Territorium vor, und Eibelshausen (vermutlich auch Mandeln) gehörte. urkundlich erwiesen — zum Erzbistum Mainz. Unser Gebiet betreffende Urkunden aber lassen keine Zugehörigkeit zu Mainz jemals vermuten. Daher sind die Meinungen nach dieser Seite hin nicht einheitlich. Auch Weihe spricht sich über diese Frage nicht klar aus. Wenn man allerdings an die Ersterwähnung Haigers, 778 und 781, denkt — eine gewisse Theutbirg schenkt Ihre sämtlichen Besitzungen hier an das Kloster Lorsch an der Bergstraße — und glaubt etwa darin die Annahme einer früheren Orientierung nach Mainz bestätigt zu sehen, so dürfte das wohl doch irrig sein; denn Lorsch war ein examentes Kloster bis 1232, 19. 4., als der Lorscher Prälat Konrad der Lasterhafte von Papst und Kaiser abgelehnt, abgesetzt wurde, und der Mainzer Erzbischof Siegfried III. die Benediktiner in Lorsch mit Waffengewalt vertrieb. In der Zeit vorher aber war Lorsch von Mainz ganz unabhängig; dazu bekam dieses Kloster Schenkungen aus sehr vielen Gauen.1048 erlebte unser Kirchsprengel Haiger die Einweihung einer neuen Kirche, wohl an Stelle der seitherigen kleinen Taufkirche. Bei diesem Anlaß wurde der Bezirk der Haigerer Kirche urkundlich umgrenzt. Er reichte „bis zum Ursprung der Dietsulze (Dietzhölze) und die Dietsulze abwärts bis wo sie selbst in die Dillena (Dill) fließt." In diesem Bereich entstanden in der Folgezeit einige Tochterkirchspiele. Frohnhausen gehörte noch Jahrhunderte lang unmittelbar zu Haiger. Erst 1450 wurde es selbständiges Kirchdorf; Wissenbach schloß es nun als Filiale ein. (Manderbach und Nanzenbach kamen erst viel später hinzu).Nach Weirich und Renkhoff umfaßte der Sprengel der Urpfarrei Haiger ursprünglich auch Herborn. Daaden hatte 1287 einen Pleban (Leutpriester); für Bergebersbach ist 1302 eine Kirche, 1342 eine Pfarrei urkundlich belegt; Burbach 1316 Pfarrei; Kirburg (von Haiger aus) hat schon 1215 einen Pfarrer. Von Herborn spalten in dieser Zeit noch mehr ab als von Haiger. Hier seien nur genannt: Feldbach (bei Dillenburg) vor 1289: Hirzenhain hat 1335 einen Pfarrer (von Herborn); Bicken 1351; Driedort 1316 Pfarrei. Wenn wir die Selbständigwerdung des Kirchspiels Frohnhausen zeitlich in diesen Prozeß einordnen wollen, so müssen wir feststellen, daß Frohnhausen zu den allerletzten der in dieser Zeit neugebildeten Tochterpfarreien gehört, wie zuvor schon gesagt: 1450, von Haiger aus
Frohnhausen als selbständiges Pfarrdorf
Hier zunächst einmal eine rechtliche Seite. Da geht es um die Patronatrechte der Kirche. Darüber verfügen seit 1467 die Kolbe von Wilnsdorf und die Rode im Wechsel, seit 1485 die Adligen von Hatzfeld. seit 1496 die Kolbe von Wilnsdorf allein und seit 1524 diese mit denen von Hatzfeld gemeinsam. Vom Bischof von Worms mit den Rechten belehnt, besaßen die genannten Adelsgeschlechter die Einkünfte aus den Kirchzehnten. Gewiß waren dieselben wohl auch bei der jeweiligen Besetzung einer Pfarrstelle mitbeteiligt, mitbestimmend. Ursprünglich standen diese Patronatrechte in einem Zusammenhang mit der mittelalterlich so sehr strittigen Frage der „Investitur". Vor allem ging es um Pfründe für die Grundherren. Die Kirche hatte ein Interesse an der Zurückdrängung der Laienpatronate. Für das Kirchspiel hatte Worms das letzte Verfügungsrecht. Wir geben hier den Lehensbrief an die Kolbe von Wünsdorf von 1467 gekürzt wieder: „Wormsscher Lehnsbrief über die Kirchsätze zu Haiger, Fronhausen, Nieder-Dresselndorff etc. 1467. Sept. 7" (Dorsal-Notiz: „Ao 1467 Wurmbst hoff lehen Karl Hermann Kolb belang. dy Kirchen"). Wortlaut: „Wir Reinhart von gots gnaden Bischoff zu Worms Bekennen vns mit diesem Brieffe das wir vnsm. lieben getruwen Herman Kolben von Wilensdorff, Diese nachgeschrieben lehen zu eym Rechten Manlehen geliehen haben ... den Kirchsatz zu Fronhausen ...". Die letzte Verleihung, 1524 an die Hatzfeld und die Kolbe von Wilnsdorf im Wechsel, erfolgte unmittelbar vor der Einführung der Reformation. Wahrscheinlich werden dann die Verträge so ganz im Schwelgen ins Dunkel der Vergessenheit gesunken sein.Und nun zur personalen („pastoralen") Seite. Ein Pfarrer Jakob war der erste Inhaber der Frohnhäuser Pfarrstelle. Die Zunamen waren damals noch nicht eigentlich fest. Auch andere Personalien fehlen. Urkundliche Nachrichten haben wir von ihm durch ein Schriftstück von 1450, 25. März: „Hartmanus von den eichen, pryster pherner zo veltpach, Dechen (Dekan!) uff dieße zijt des capittels zu Haiger", also Dekanats-„Herr" des Haigerer Kirchsprengels verkauft ein Drittel des Zehntens zu Frohnhausen, den er „von Henne Rydesel gekaufft hat Eyns strecken ewigen verkauffs ... dem bawe der Heyligen Kirchen zo Froynhusen", wie dann weiter unten gesagt wird, „im dorffe, In hultze In Felde In Wysen In Ecker mit aller zubehorde". Der Zinswert bestand offenbar in Naturalien. Für uns ist hier vor allem wichtig, daß „her Jacob pherner zo Froynhusen" mit Namen genannt und auf das erwähnte Datum bezogen wird. Dreifall versiegelte Urkunde In Pergament, durch eine Reihe von Zeugen unterschriftlich bestätigt, von allen sechs Schöffen des Haigerer Gerichts beglaubigt, mithin für alle Zeiten unanfechtbar. — Eine weitere Urkunde trägt das Datum: 1450, 3. Mai. Aus gleicher Zeit besitzen wir auch ein erstes Verzeichnis der Kirchengefälle für unser Kirchspiel. Das Jahr könnte möglicherweise später nachgetragen sein, aber es ist von unserem Pfarrer selber gegeben: „Ich Jakobus pherner zu froynhusen". Er stellt seine eigenen Einkünfte („renthe und gulde") zusammen, mit allen Einzelheiten. Manches ist in diesem Schriftstück interessant: Es nennt 40-50 Einwohner beider Ortschaften Frohnhausen und Wissenbach mit Namen und Verpflichtungen, dazu auch Leute aus den Nachbargemeinden Nanzenbach, Manderbach (nicht zum Kirchsplel gehörig), dazu andere von Dillenburg, Weidelbach, Eiershausen usw., die allesamt alljährlich Ihre Abgaben, entweder in kleinen Geldbeträgen (Turnos usw.) oder In Naturalien an den Frohnhäuser Pfarrer zu leisten hatten (Fastnachtshühnern, Heu u. a.). Hier wird auch an einer Stelle vom „Besthaupt" gesprochen. Abgabepflichtig Ist auch ein „Burggrabe von sint Joergen gude zu steynböl" (das wäre also ein „Burggraf vom St.- Georgengut Im Steinwald"! Stellen wir uns aber unter der Bezeichnung „Gut" nicht etwa einen größeren Hof vor!). Ein anderes, dem vorigen beigefügtes, möglicherweise etwas jüngeres Verzeichnis, besser zu lesen, detailliert noch mehr. Wieder Abgaben in Heller, Turnos, „penge" (Pfennnige?!), Schillinge, Weizen und Öl, Ölfrucht („Seftern Olleiß"). Die Gefälle werden vermutlich von der Mutterkirche Haiger an die ehemalige Filiale Frohnhausen abgegeben worden sein, well näher gelegen. Bemerkungen gelegentlich könnten darauf hindeuten, daß In Frohnhausen schon vorher eine Kapelle beständen haben mag. Es wird auch vom „Kyrchhobe" gesprochen, man kann vermuten, daß hier schon früher Tote bestattet wurden. Ein „gaden", mit Bäumen bestanden, möglicherweise schon Obstbäume. Dazu gibt es anderorts vergleichbare Fälle. Durch so allerlei gelegentliche Bemerkungen nimmt doch das Bild der Kirche und des Kirchspiels fürs Jahr 1450 deutlichere Umrisse an.
Die Reformation - wie unsere Vorfahren evangelisch wurden
Bei diesem Zeitbild müssen wir ganz besonders darauf bedacht sein, die Zusammenhänge mit der allgemeinen Geschichte, wie auch mit den Vorgängen in unserem Ländchen Nassau-Dillenburg zu finden. Interessant, greifbar wird uns das große Geschehen, wenn wir es Wellen auf unseren engsten Raum, bis Frohnhausen schlagen sehen. Wenn durch den Dillenburger Grafen Wilhelm den Reichen — wahrscheinlich 1533 — die Nürnberger Kirchenordnung und dazu der Nürnberger Katechismus eingeführt wurde, so war das Im protestantischen Sinne ein sehr wichtiges Ereignis. Eine solche Veränderung war sicher schon mehr als ein ganzes Jahrzehnt lang, zunächst in der geistigen Einstellung des Grafen, vorbereitet. Der Entwicklungsprozeß auf geistlichem Gebiet vollzog sich ganz besonders in der Zeit zwischen den beiden Reichstagen zu Worms (1521) und Augsburg (1530). Reformatorische Gedanken wurden Immer lebendiger. Der Augsburger Reichstag hatte Wilhelm d. R. schließlich „endgültig für Luthers Sache gewonnen". Die Quellen sagen: „Er kehrte viel evangelischer nach Dillenburg zurück". Es war wahrlich eine bewegte Zeit, das 16. Jahrhundert! Das erlebten die verantwortlichen Fürsten am meisten. Auch die Pfarrer und das Kirchenvolk bekamen ihren Teil davon ab. Auf dem Reichstag zu Augsburg überreichten die Lutheraner dem Kaiser das von Melanchthon u. a. verfaßte Glaubensbekenntnis („die Augsburgische Konfession").Im Kirchspiel Frohnhausen begann die schwelende geistliche Umwandlung damit mehr und mehr zu reifen, daß der letzte katholische Geistliche, Pfarrer Wiegand von Oberwalgern (nicht wie es In einem hiesigen späteren Kirchenbuch heißt „Oberwalmenach“!), „die Pfarr resignierte". Diese Aussage hat ganz gewiß keine andere Beinhaltung, als die, er leistete auf sein Pfarramt Verzicht, und zwar von sich aus, und das schon 1524! Däs verrät uns sehr viel; vermutlich war er nicht einmal in fortgeschrittenem Alter. Mit etwaiger Altersversorgung war es ganz gewiß damals noch sehr schlecht bestellt. Wir müssen ihm sein Handeln charakterlich hoch anrechnen.Nach anderer Seite ist jedenfalls der Schluß berechtigt, daß die evangelische Lehre damals doch schon in unseren Ortschaften In einem klaren Festigungsprozeß begriffen war. Jedenfalls redet der freiwillige Abgang des Pfarrers seine Sprache. Man begann zu erfassen, was sich entwickeln wollte, 1524 schon! Auf Wiegand folgte Pfarrer Schol, der schließlich der erste evangelische Geistliche des Kirchspiels wurde (1524-1559). Wilhelm d. R., am Hofe Friedrichs des Weisen vorgebildet, hatte In Worms von Luther gewaltige Eindrücke mitgenommen. Reformatorische Schriften hatten Ihn In seinem evangelischen Glauben bestärkt und gefestigt. Mit dem Landgrafen Philipp dem Großmütigen von Hessen stand er allerdings nicht gerade auf gutem Fuße (Erbangelegenheiten!), und von seinem Bruder wurde er gar noch 1529 bezüglich seines Vorhabens ernstlich gewarnt. Der Bruder war am kaiserlichen Hofe. Kaiser Karls Einstellung war bekannt. Derselbe hatte erklärt, er werde in seinem Lande keine Glaubensspaltung dulden. Ungeachtet dessen versetzte Wilhelm d. R. im Oktober 1530 die beiden alten Pfarrer Moringk In Siegen und Johannes Wissenbach in Dillenburg in den Ruhestand. Nach Siegen kam darauf Leonhard Wagner aus Kreuznach und nach Dillenburg Heilmann Crombach: „Damit war in den beiden Residenzen des Grafen der entscheidende Schritt zur Reformation getan". Versetzen wir uns einmal in die Lage der einzelnen Pfarrer in Ihren Kirchspielen: katholische Ausbildung und seither diese Predigtweise. In ihren Zusammenkünften hatten sie mancherlei vom Zeitgeschehen mitbekommen. Nun sollten sie sich auf die evangelische Lehre umstellen. Manche waren vom neuen Geist überzeugt, andere fanden den Anschluß nicht so leicht. Wieder andere machten geteilten Herzens mit. Von einem Prediger, nahe der Landesgrenze, erzählt man, er habe In solchem Zwiespalt am Vormittag die Messe gelesen und am Nachmittag eine evangelische Predigt gehalten und das Abendmahl ausgeteilt. —Vorerst war ja hier noch alles erträglich. Graf Wilhelm hatte auf Empfehlung Melanchtons und Bugenhagens Erasmus Sarcerius aus Sachsen in seinen Dienst genommen. Derselbe gilt als der eigentliche Reformator von Nassau, Siegen und. Dillenburg. Nach der erwähnten Nürnberger Kirchenordnung (1533) War 1536 eine von Wagner und Crombach ausgearbeitete eingeführt worden. Durch Sarcer wurden dann Kirchensynoden einberufen, die erste 1538 in Dillenburg. Gesprochen wurde über die Lehre der Kirche, über das Leben der Pfarrer, über die Sakramente und schließlich auch über die Kirchengüter. Da 1540 in Dillenburg die Pest ausgebrochen war, hielt man die Synode diesmal In .Frohnhausen. Bei dieser Zusammenkunft wurde den Pfarrern empfohlen, künftig ordentliche Taufregister zu führen. Im ganzen Umkreis dürfte jedoch keines mehr aus diesen Jahren erhalten sein.Nachdem manche Pfarrer In ihrer evangelischen Lehre und Haltung etwas gefestigt schienen, kam das allerschwerste Jahr 1548. Es verlangte von den protestantischen Geistlichen sehr viel an Entschiedenheit und innerer Kraft und Stärke, und wieder kamen nicht wenige ins Schwanken und Wanken. Von namhaften Männern war des sogen. „Augsburger Interim" ausgearbeitet worden. Durch allgemeine Anerkennung desselben sollte die kirchliche Einheit wieder hergestellt werden. Die Bekenntnisformel, die für beide Teile verbindlich sein sollte, gab wichtige Punkte der lutherischen Lehre wieder preis. Das „Interim", letztlich auf kaiserliche Anordnung zurückzuführen, war ein eigenartiges Gemisch von Lehren der protestantischen und katholischen Kirche. Der, protestantische Hauptgrundsatz, die Rechtfertigung durch den Glauben, wer nur dem Anschein nach gewahrt; durch allerlei Zusätze aber wurde das Gesagte wieder unwirksam gemacht: Heiligenverehrung, Unterstellung aller unter Papst und Bischöfe, die Beibehaltung der sieben Sakramente und aller Zeremonien; Abendmahl in beiderlei Gestalt und die Priesterehe, all das wurde zugestanden. Auf Betreiben des Erzstifts Trier wurden die Pfarrer unseres engeren Bezirkes am 25. September 1548 zu einer Synode zusammengerufen, auf der das Interim vorgelesen und besprochen wurde. Dle 18 Pfarrer erkannten die interimistische Schrift nur als teilweise mit der Hl. Schrift zu vereinbaren an. Manches wäre dem Wort Gottes zuwider und müsse daher verworfen werden. Mehrere sagten, man könne es so nicht annehmen. Diese baten, In Ihren Gemeinden verbleiben zu dürfen. Der Graf möge sie vor etwaiger Gewalt schützen. Sie wollten nur predigen und dann die Kirche verlassen. Graf Wilhelm meldete dem Kaiser, er habe das Interim bekanntgegeben, worauf dieser antwortete, er erwarte eine klare Antwort; das Interim gelte nicht allein für die Untertanen, sondern auch den Herren. Wieder entgegnete der Graf ausweichend. Daß die Lage sehr gespannt und ernst war, das konnte man schon daraus ersehen, daß der insbesondere von Wilhelm d. R. sehr geschätzte Sarcer schon im Juni 1548 um seinen Abschied einkommen mußte.Uns interessiert hier ganz besonders die Antwort des Pfarrers Schol. Alle wurden befragt; aller Stellungnahme liegt aktenmäßig fest. Schol äußerst sich, als man sich an ihn wendet: er habe viel gelehrt Geschriebenes gegen das Interim gelesen und bitte, ihn unbeschwert zu lassen. „Er berief sich auf ein zukünftiges Concil; was dieses beschließen würde, dem wolle er gemäß leben und inzwischen Gottes Wort lehren." Wenn man wohl denkt, er wolle Zeit gewinnen, so ist dazu auch zu erwägen, daß es doch um eine neue Lehre geht, die noch tieferer Verankerung und Befestigung bedurfte. Heinrich Hain, Hannover, bemerkt über beide Pfarrer (Wiegand, — 1524 — und Schol): „sie standen offenbar fest auf dem Boden Ihres Glaubens"! Und seine Kollegen: die meisten standen mehr oder weniger eindeutig 'gegen das Interim; einzelne fanden sich allerdings auch bereit, den Vorschriften gemäß ihren Dienst auszuüben. Hier sei noch darauf hingewiesen, daß bereits am 30. 6. 1548 die durchs Interim festgelegte Glaubensordnung Reichsgesetz geworden war. Auf einer Synode, die dann auch am 6. Februar 1549 der Trierer Kanonikus Mull nach Herborn einberief, wurde kurzerhand allen, die sich gegen das Interim erklärt hatten, eröffnet, daß sie entlassen seien und daß nur diejenigen zurückkehren könnten, die dasselbe annähmen. Der Kaiser selbst drang schärfstens auf Annahme der Konzilbestimmungen; wegen Ablehnung wurden in Deutschland Hunderte von evangelischen Pfarrern ihres Amtes entsetzt. Glücklicherweise fehlte es jedoch an Priestern, die für die Dienstentlassenen eingesetzt werden kannten, so daß die seitherigen Prediger vorläufig — in Wirklichkeit auf Dauer! — ihren Dienst weiter versehen konnten. Ohne daß der Ausgang so zu ahnen war, kamen somit die Bekenner in unserem Gebiet, zu denen auch Pfarrer Schol gehörte, mit Bangen, und„mit einem blauen Auge” davon.Der Abschluß wird gewiß sehr viele, die die allgemeine Geschichte nicht kennen, sehr interessieren. An dieser Stelle sei er nur ganz kurz wiedergegeben. Schmalkaldischer Krieg geht voraus (1546/47). Der der protestantischen Sache damals ungetreue Kurfürst Moritz von Sachsen vollzieht die ihm vom Kaiser aufgetragene Ausführung der Reichsacht nicht an der Stadt Magdeburg, die das Interim nicht angenommen hatte, sondern rückt unvermittelt mit starker Truppenmacht gegen den Kaiser selbst in Tirol. Dieser kann sich nur eben durch eilige Flucht retten. Schließlich sichert der Passauer Vertrag (1552) den Protestanten, den Bekennern der Augsburgischen Konfession — den Reformierten nicht! — bis zu einem nächsten Reichstag freie Religionsübung. Den ersehnten Frieden Im großen Kirchenstreit bringt endlich der Augsburger Religionsfriede, 1555 eben für die Protestanten. Die wichtige Bestimmung lautet: „cuius regio, eius religio": Der Fürst bestimmt die Religion seines Landes! Diese Ereignisse und Verhältnisse hatten die praktischen Folgen auch für unsere Pfarrer, daß sie in ihren seitherigen Stellen verbleiben konnten. Kaiser Karl V. dankte ab (1556). Für die Protestanten bedeutete das das endgültige Gelingen der Reformation. Für die Katholiken setzten kirchliche Reformen ein.Die reformierte Lehre wurde in unserer engeren Heimat durch den Grafen Johann VI., den Sohn Wilhelms d. R., eingeführt, nach 1570. Im Volk war man zunächst der Neuerung nicht gewogen. Vielleicht hat Pfarrer Eobanus Geldenhauer, der dem reformierten Bekenntnis die Bahn gebrochen hat, zu unvermittelt nach dieser Seite hin gewirkt. Als dieser Mann, „Noviomagus" genannt, 1577 das Abendmahl nach seiner Art austeilen wollte, liefen „die meisten Kirchenbesucher mit Ungestüm aus der Kirche heraus". Ob das wohl in Herborn allein so oder ähnlich gewesen sein wird? Ein sehr wichtiges Ereignis war die Gründung der Hohen Schule, Hochschule mit Pädagogium, vier Fakultäten, ganz gewiß bedeutungsvoll für unsere engere Heimat. Der Geist des gelehrten Caspar Olevian hat die ersten Jahre der Schule bestimmt. 1585/86 wurde eine Akademische Buchdruckerei angeschlossen. In dem Kirchspiel Frohnhausen beginnen mit dem Jahr 1580 die noch vorhandenen Kirchenbücher. Die ersten Blätter der Taufeinträge scheinen verlorengegangen zu sein. Die Eintragungen fangen erst mit dem Jahr 1599 an. Die Register wurden auch ohne nennenswerte Lücken bis zur Gegenwart geführt. Wohl einzigartig für unseren Raum sind der frühe Beginn und dazu die nur ganz geringfügigen Unterbrechungen. Das älteste Kirchenbuch, in Schweinsleder eingebunden, hat die verschiedenen Jahrhunderte gut überstanden. Diese wertvollen Kirchenbücher geben sehr bedeutsame Aufschlüsse.
Aus der Schulgeschichte
Die Zeit vor und um 1600 ist die Periode der Gründung von Schulen des Volkes. Es war unfraglich ein grundlegender Gedanke der Reformation, daß jeder Mensch, jeder Christenmensch, unmittelbaren Zugang zur Bibel haben sollte. Da war es unerläßlich,. daß allgemein jedem die Möglichkeit, das Lesen zu erlernen, geboten wurde. In dieser Erkenntnis forderte Luther bereits 1524 in seiner Schrift: „An die Ratsherren aller Städte deutschen Landes, daß sie christliche Schulen aufrichten und halten sollen" zu Schulgründungen auf. In Nassau-Dillenburg war es der uns schon als sehr verantwortungsbewußt bekannt gewordene Graf Johann VI. (1559-1606), der den Bildungsgedanken in seinem Lande besondere Aufmerksamkeit schenkte. 1584 gründete er insbesondere zur theologischen Ausbildungdie „Hohe Schule", das nach ihm benannte „Johanneum", mit allen vier Fakultäten. Er wollte aber auch das ganze Volk bildungsmäßig erlassen, daß es weitgehendst mit der Bibel vertraut werden würde. Die obige Schrift Luthers (von 1524), wie auch die andere: „Ein Sermon, daß man solle Kinder zur Schule halten", hatten ganz gewiß schon den Vater Johanne VI., Wilhelm den Reichen, Schulideen gegenüber aufgeschlossen aber die so wechselhaften politischen Ereignisse in der Regierungszeit Wilhelms (insbesondere die Interimszusammenhänge 1548) und der diesen Grafen gleichfalls unmittelbar berührende Katzenelnbogensche Erbfolgestreit ließen ihn nicht zur Ruhe kommen.Schulen, in erster Linie Lateinschulen, gab es auch schon vorher in unserer Heimat: Schon im 14. Jahrhundert werden verschiedentlich für Herborn Schulmeister erwähnt, und in Dillenburg wurde nach Vogel, Nass. Taschenbuch (S. 27), die Lateinschule 1536 ins Dasein gerufen. Nach Steubing bestanden vor 1569 hierzulande noch keine deutschen (d. h. Volks-)Schulen. Sie wurden großenteils in den beiden letzten Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts errichtet. Wilhelm Zepper (1550-1807) brachte eine eigenhändig geschriebene Schulordnung heraus: „Von der Anordnung und Bestellung deutscher Schulen in den Städten, Flecken und Dörfern". Nun schritten aber die Schulgründungen rasch' voran. Zunächst waren es Kirchspielschulen. Eine „Kirchen- und Visitationsorder" redete schon 1570 in einem besonderen Abschnitt „Von Schuldienern", und auf dem Konvent zu Diez machte man sich ganz entschieden Gedanken über die Errichtung von Volksschulen vielerorts (1582).Nach dieser allgemeinen Umschau wollen wir uns jetzt die präzise Frage stellen: Wann entstand die Frohnhäuser Schule? Nach Steubing wurden in den Jahren 1588-94 folgende Schulen gegründet: „die Mädchenschulen zu Herborn, Dillenburg und Haiger, die Schulen zu Mergenberg, Driedorf, Mengerskirchen, Beilstein, Schönbach, Breitscheid, Selbach, Bicken, Eisemrod, Oberscheld, Hirzenhayn, lbelshausen, Ebersbach, Frohnhausen, Oberroßbach, Sechshelden, Holzhausen, Langenaubach, Dresselndorf und Burbach", 1594 entstanden dann noch, die zu Uckersdorf, 'Merkenbach und Fleißbach. 1588/89 erläßt Graf Johann VI. ein „Mandat" u. a. an Pfarrer Jakob Wissenbach in Frohnhausen. Dem Inhalt dürfte zu entnehmen sein, daß die Schule also noch nicht bestand am Ort. — 1595 (8. März) schreibt die Gemeinde Wissenbach an den Grafen, sie brachten „den Schulmeister vnd Pastor Johannes Fincken des Pastors seligen Sohn mit sich von Fronhausen nach Wissenbach". Das bestätigt uns die Angaben Steubings. Am 1. Oktober 1597 stirbt der erste hiesige „Schulmeister", Johannes Juncker, an der Pest.Ganz besonders wichtig ist jedoch nach verschiedenen Seiten hin eine ausführlichere Urkunde des HStA. Wiesbaden. Es handelt sich um einen Bericht einer hiesigen Kirchenvisitation vom „28. May .. 90". Hier wird sogar eine „fachliche" Beurteilung des ersten „Schulmeisters Jakobus Jung" gegeben. Er war Junggeselle, zugleich Glöckner. „Der Pastor gibt ihme seines Vleisses, beids im Ambt, vnd auch im studiren ein zimblich lob. Vnd hat ein trefflich ingenium A memoriam, daß er noch ein Caplan geben werde". Er „hatt Kein medchen schul', ist auch dißvalts nicht zu machen". Weiter: „die Junge sollen die Predigt schreiben, weiter strakken sich ihre studien nicht". Die Leute „Seind mit Ulme zufriden". Es sei in obigem Zusammenhang gesagt (Entstehungszeit): Dieser Bericht erweist einwandfrei, daß die Schule in Frohnhausen schon 1590. 28. Mai, bestand. Wenn die Schüler auch schon — sei es auch dürftig — lesen und schreiben 'konnten, so kann es sich auch nicht um eine Neugründung (etwa des Jahres 1590) handeln. Vielfach waren es Winterschulen. Somit dürfte sie sehr vermutlich zum Winterbeginn 1589 ins Dasein gerufen worden sein. Eine Schulpflicht bestand noch nicht.An dieser Stelle mag uns die Zeppersche Schulordnung noch einiges aussagen. Er kommt auf die Glöckner und Handwerker, die nebenberuflich, In Ermangelung „ordentlicher Schulmeister", Unterricht erteilen sollen, zu sprechen. Die Pfarrer sollen in Predigten und persönlich die Eltern zum Schulbesuch ihrer Kinder „vermahnen und anhalten", sollen auch ein Aufsehen auf den Unterricht haben. Dieser soll sich erstrecken auf Lesen, Schreiben und Religion. Katechismus ist schon Übungsstoff zum „Buchstabieren der Kleinen", „damit sie dessen von Anfang kundig •werden". Zu Beginn und Ende des Unterrichts: Gebet, Gesang, Psalmen. Diese und die „christliche Haustafel" sollen auswendig gelernt werden. Methodisch: Die Kinder möchten „nit beschwehret" werden. „Ire auch unvollkohmene Antworten oder erklärungen sollen gerühmt werden, damit sie eine freudigkeit behalten mögen". Der Lehrer soll die Kinder „mit drewen, schlagen oder Ungestümmigkeit nicht zu hart halten, sondern fein freundlich und gelinde mit inen faren, und die Strafen lindern." Auch gewisse Spielstunden seien nicht vergessen. Die Wirklichkeit wird für diese. Zeit gewiß noch etwas anders ausgesehen haben! — Als „Entgelt" erhält der Lehrer ein „Stipendium" von „5 Maltern Haber, ides Hauß gibt im ein Haußbrodt, von einem Verstorbenen 2 Brott". Der Schulmeister hatte also bei Beerdigungen eine Sonderaufgabe zu erfüllen (Leichenbegleitung, Singen am Grabe?). „Von yedem Knaben" erhält der Schulmeister noch „4 gl" (Gulden, wohl jährlich!). Unsere Schule war in den ersten Jahren eine Kirchspielschule. Ober die Versorgung des Lehrers wird man sich durch Einspruch der Wissenbacher nicht recht einig, und so wird die Schultüre zeitweise. geschlossen. Leicht wird den Wissenbacher Kindern der Weg im Winter nicht gerade geworden sein (noch schlechte Straßen, der Wald — „Wessbacher Wäldche"! — reichte an die Straße heran oder über sie hinweg). So forderte die Filiale einen Schulmeister eigens für sich. Nach längerem Hin und Her gibt es denn auch zwei' selbständige Schulen, und 1615 weiß man dem Grafen mitzuteilen, daß jetzt auch ein eigenes Schulhaus in Wissenbach erstanden sei; ihren Unterricht halten die Wissenbacher Kinder schon einzelne Jahre gehabt.Zum Schluß sei hier noch erwähnt, daß Textor von Haiger 1617 zu berichten weiß: In fast allen Orten bestanden eigene Schulen, ,,so wol für die Knaben als Mägdlein".
Blick in lokal-dörfliche Verhältnisse der Vergangenheit
Es handelt sich zumeist gerade um ganz besondere Gelegenheiten, wenn wir einmal näher in die örtlichen Gegebenheiten hineinschauen können. Der allgemeine Aufruhr, hervorgerufen durch die enormen Verluste an Vieh, insbesondere an Pferden, vor allem begüterter Familien, die auch im Dorf eine Rolle spielten, ließ uns die allgemeine Denkweise der Dorfleute, wie auch die Ideenwelt der gräflichen Verwaltungsbehörde offenbar werden. Auch Heimberger und Geschworene traten in unser Blickfeld. Über das Verhältnis des Grafen zu seinen „Untertanen" wundern wir uns, ebenso wie über das Zusammengehen der Nachbargemeinden, gegenseitige Fürsprache, gemeinsame. Kampffront, im ganzen ein lebhaftes, sprechendes Gesamtbild.Auf ihre besondere Weise macht uns auch die schon berührte Kirchenvisitation, „Durch Herr Wilhelmen alls lnspectorn In beysein D. Eulneri gehaltten", mit den damaligen Frohnhäuser Verhältnissen (1590) vertraut. Über die schulische Seite wurde berichtet. Die kirchliche wie die zivile Behörde sind in der Kirche vertreten. Predigt des „Ern Jajob Wißbach". „Hieruff Herr Wilhelm catechisation gehalten". Die Herren sind beeindruckt. „Die Seniores vnnd Eltesten Item Heimberger" sind anwesend, aus beiden Dörfern. Durch die Niederschrift erhalten wir ein detailliertes und ziemlich anschauliches Bild über die kirchlichen und auch die gemeindlichen Zustände. Arbeit in und an der Gemeinde: „Des Freytags predigtt der Pastor Winters und Sommers, es sey denn das es die bitter kältte oder Herrn Dienste hindern". Die sonntägliche Predigt legt der Pfarrer in einer „Disposition" fest. An den Sonntagen schicken die Wissenbacher ihre Kinder zur „Kinderlehre. Die ,Alten" (Erwachsenen) hören bei der „Katechisation" zu. Zwischen Pfarrer, Schulmeister und Gemeinde besteht ein gutes Verhältnis. Pfarrer Wissenbach „besuche die Krancken vleißig, theile den armen mitt". Der Pastor will auch weiterhin mit ganzem Einsatz seiner Person seine Dienste tun. Auch die Ältesten kommen noch zu Wort.Aber es gibt auch Dinge, gegen die Einwände vorzubringen sind: Die Pfarrgüter seien „zuvor gar verwüstet gewesen", doch jetzt seien sie „um 200 fl besser'. Einige Leute, die wenig zur Kirche gingen, werden mit Namen genannt. Darüber sollen dieselben vernommen werden. Ein Mann hat Diebstahl begangen. Auf gräflichen Befehl soll er wieder in die Gemeinde aufgenommen werden. Streit in Ehe und Familie wird aufgedeckt, und Ermahnungen werden erteilt. Die Angelegenheit mit den „Zauber weibern" (vor 2 Monaten offiziell erledigt!), „derentwegen sie abermalls supplicirt haben", wird bei dieser Gelegenheit wieder vorgebracht: „ahn anderen ortten straffe man sie, bey ihnen nicht!" Darüber sind die Ortseinwohner bitter.Der anwesende Schultheiß möchte schließlich auch noch mehr von den zivilen Verhältnissen wissen. Nun müssen Heimberger und Geschworene den Raum verlassen. Das Armenwesen: Bei Hochzelten soll für die Armen gesammelt werden. Noch in Kürze: Aus „Francken vnnd Hessen" kämen viele Bettler. — Die Almosenbüchse — der Pfarrer hat die Schlüssel — soll „hinfüro in den verschlossenen Schrank in der Kirchen" getan werden. — Der frühere Kirchenmeister (Kirchenrechner) „Kutten Frantz" ist in Armut geraten. 48 fl. soll er noch begleichen. 18 fl. Zinsen seien ihm nachgelassen (auf Veruntreuung müssen wir wohl nicht schließen!). — Endlich wird noch gesagt: „Der Kirchenmeister soll dz Belnhauß abschaffen". — Es kann kaum ausbleiben: „Zum Beschluß an die Senlores Heimberger vnnd geschworene ein weitleufftige Vermanung geschehenn, was Ihr ampt sey".Wie anschaulich, geradezu zum Greifen sind doch so manche Aussagen! Beachten wir auch die ortszentrale Stellung der Kirche, Der Pfarrer gilt im Dorf wie auch in der übergeordneten zivilen Behörde außerordentlich viel. Von diesen Jahren her führt er dazu die Geburts-, Eheschließungs- und Sterbeeinträge in den Kirchenbüchern.
Die Leistungen des Heimbergers Stolz
Nun gehen wir zwei Jahrhunderte weiter. Unsere Arbeit soll einen würdigen Abschluß finden. Darum zum Ausklang etwas über dieLeistungen des sehr tüchtigen und auch von seiner vorgesetzten Behörde besonders geschätzten Heimbergers Stoltz. Seine „Verbesserung der Dorf- und Landwirtschaft" werden uns in Erstaunen setzen. Die ersten Jahre als Heimberger (1774-1778) fallen noch in die Zeit vor dem Dorfbrand. Wir können nur in Zusammenfassung andeuten: Straßen-, Wegebau, Be- und Entwässerung der Gemeindewiesen, Anschaffung neuer Feuerleitern. Nachdem Stoltz sehr viele Gemeindeschulden getilgt hatte, ereignete sich 1778 der totale Dorfbrand.Gleich nach dem Brand siedelten Stoltz, sein Vorgänger, der Zimmermann Freischlad, und der Schulmeister Medenbach unmittelbar zur Brandstätte über; sie wohnten dort in Nothütten. Der Wiederaufbau nahm alle außerordentlich in Anspruch: die Gestaltung des von der fürstlichen Regierung in Dillenburg vorgelegten Ortsbildes, der Straßenbau, die Überwölbung von Dorfgewässern. Die inneren Verhältnisse und die Erfordernisse der Gemeinde erfuhren in keiner Weise eine Vernachlässigung.1779 baute man einen „Gemeindebackofen" und kaufte zwei Zugochsen. Neuanschaffung einer Feuerspritze und verschiedener Feuergerätschalten. Ein Haus auf der Neuhütte wurde als Pfarrwohnung und eine „Scheune zu Eisemroth zu einer Pfarrscheuer" gekauft.1780 erstand ein neues „Gemeinde-, Schul-, Back-, Spritzen- und Leiterhaus". So, wie damals errichtet, hat es im wesentlichen bis in unsere Tage gestanden — ohne den später angebauten „Konfirmandensaal: Holz aus Gemeindewaldungen, Baukosten 798 fl. Gesprochen wird von Anschaffung von 9 Feuerleitern. Kauf einer Kirchenuhr mit Seilen und Gewichten.
1781 erhielt jedes Gemeindeglied „15 Ruthen Wüsteney zugewiesen" zur Bearbeitung. und Umwandlung in Ackerland. Eine neuangelegte Baumschule wurde mit 120 Säumen bepflanzt und ein Acker zur „gemeinen Leimenkaute" (Lehmgrube) für Bauwillige verfügbar gemacht. Kirchenbau. Grenzberichtigung mit Nanzenbach. Ober die Dietzhölze hatte seither nur ein Steg geführt, nun baute man eine Brücke, die befahrbar war. Die Dorfstraßen erhielten eine Decke von Kies und Steinen, teils auch schon Pflasterung. „Rompel“ und „Dorfwasser", als Ortswasserläufe (Brandvorsorge», Geradeführung und Festigung. Neues Dietzhölzwehr, ein weiteres Wehr im „Weyer". Auch für Kirche, Pfarrhaus und „Pfarrscheuer stellte man Arbeitskraft und Geld zur Verfügung. Die Ortsbehörde hielt darauf, daß jedes Gemeindeglied jährlich zwei Maulwürfe und zwölf Spatzenköpfe der Gemeindeleitung ablieferte. Auf ordentliche Feldbestellung wurde ein Augenmerk gerichtet. Heimberger Stoltz tat alles, was ihm möglich war zur Verbreitung der Baumwollspinnerei. Er hatte auch großen Erfolg: 122 Personen ernährten sich in der Gemeinde von diesem Erwerbszweig. Es ist in der Tat staunenswert, was alles unter Leitung und Anregung dieses Heimbergers Stoltz im Dorf geleistet wurde. Darüber liegen amtliche Angaben vor. Das dürfte wirklich „ein würdiger Abschluß" für diese unsere Arbeit hier sein.

