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Samstag, 19.05.2012 23:50

Lebens- und Wesensart

Zuerst einmal die Frage: Wie wurde der Frohnhäuser von früher von den landschaft­lichen Gegebenheiten in seiner Wesens­eigenheit geprägt? Nach um die letzte Jahr­hundertwende waren die Verhältnisse ganz anders als heute. Der schwere Boden nahm zur Bestreitung, des allernotwendigsten Le­bensunterhaltes die ganze Kraft der Leute — als „Bauern" waren sie wohl. nie zu be­zeichnen — in Anspruch. Es gab nachweis­lich nur kleine Parzellen, Äcker und Wiesen. Freie Zeit hatte man das Jahr über nur wenig. Das Gezwungensein zu fortgesetzter schwerer Arbeitsleistung, das galt für alle arbeitsfähigen Glieder der Familien, machte die Menschen arbeitsam und fleißig. Mit all­mählicher Steigerung der Bodenerträge bes­serte sich auch die allgemeine Lebenshal­tung langsam. Zur Ernährung reichte die Landwirtschaft allein zumeist nicht aus. Die Männer arbeiteten in Bergwerken im Sie­gerland oder Scheldetal. Den Frauen .und Kindern verblieb weitgehendst die Feldbe­stellung, kam doch der Mann verhältnis­mäßig erst spät von der Arbeit. Alles war von früh bis spät in den Arbeitsprozeß ein­gespannt. Die so über die Gebühr anstren­gende Arbeit machte den Frohnhäuser wort­karg, jedoch verläßlich. Er war Im allgemei­nen nicht hinterhältig. Aus der starken ar­beitsmäßigen Inanspruchnahme resultierte auch die Sparsamkeit und Bescheidenheit. Von der Erbteilung herrührende Schulden —Auszahlung der Erbteile an eine zumeist nicht geringe Geschwisterschar — dazu die unerläßlichen Kosten für Gebäudeinstand­haltung, empfand man ganz gewiß oft als drückende Bürde. Diese, wie man sagte, „Lappschulden" belasteten manchen sein ganzes Leben lang, und der folgenden Ge­neration ging es wieder so.Daher mußte man eben sehr sparsam sein. Aus diesen Ursachen neigte der hiesige Mensch zu innerer Einkehr, es verstärkte sehr seine ernst-religiöse Lebensauffassung. Jeder merkte auch, daß er nur zu einem Teil auf sich gestellt war; er fühlte sich von Wind und Wetter, von Wachsen und Gedei­hen seiner Saaten, auch von anderen Men­schen (Fabrikarbeiter!) abhängig. Als sich die Zeiten besserten, wurde auch der Frohn­häuser allmählich zugänglicher und mitteil­samer. Der vorerst langsame wirtschaftliche Allgemeinaufstieg veränderte auch das kärg­liche, kleinbäuerliche Dasein zunehmend mehr und /stellte alles auf eine andere Grundlage. Damit aber wurde auch der hie­sige Mensch aus seiner Bodenverbundenheit und aus seiner Verwurzelung mit seinem Fleckchen Heimaterde mehr und mehr herausgehoben. Nach dieser — einmal so gesagt — „Präsen­tierung" eines alten Frohnhäusers, nach des­sen Lebens- und Wesensart, wollen wir nun einige Jahrhunderte zurückschreiten und unsere lokalen Geschichtsbilder in chrono­logischer Ordnung darbieten.

Freiheit oder Hörigkeit

Wir stellen zuerst einmal die Frage: Wie, war es mit der Freiheit oder Hörigkeit der Einwohner Frohnhausens etwa um 1300 oder noch früher bestellt? Dabei denken wir an die Bedeutung des Ortsnamens „Frohn­hausen" — fro, fronos = dem Herrn gehö­rig! (s. Hmtjb. 1976, S. 1041 Die Frage ist in unserem Zusammenhang nicht unwich­tig. Die persönliche Freiheit oder Unfreiheit formt den Menschen auch ganz gewiß psy­chisch. In unserem engeren und weiteren Raum gab es früher unfraglich Hörige, die einen über sich verfügenden Herrn hatten. Davon haben wir Kenntnis: Im Zusammen­hang mit der Dernbacher Fehde wird 1309 von 50 Leibeigenen gesprochen. Fürs Jahr 1364 werden 47 „Gerichtsleute" der nas­sauischen Grafen im Gericht Ebersbach und 17 solcher zu Wallenfels erwähnt. 14-48 er­folgt die bekannte „Wesselung", ein Aus­tausch Leibeigener zwischen Bicken und Nassau. Ja, im Grunde Seel- und Burbach dauerten die Zeiten der Unfreiheit noch viel länger an als in unserem engeren, unmit­telbar nassauischen Raum. Auch die Steu­erliste von 1447 macht Andeutungen über bestehende Hörigkeit. Aber von Leibeigenen in Frohnhausen selbst haben wir bis jetzt noch keine direkten Spuren ausfindig ma­chen können. Allerdings Ist z. B. bezüglich der Bodo- und Steuerverzeichnisse zu be­denken, daß von diesen auch eigentlich kei­ne diesbezüglichen Vermerke zu erwarten sind, da die Unfreien ja nicht abgabemäßig erfaßt wurden. Man hat gesagt, die Unfrei­heit sei in unserer engeren Heimat in die­ser späteren Zeit keine drückende Leib­eigenschaft gewesen. Sicher war es hier günstiger als z. B. in Süddeutschland (Bau­- ernkrieg 1525!), aber unbestreitbar ist, daß den armen Menschen auch bei uns die Fa­miliengründung sehr erschwert war, daß sich ihre Abhängigkeit von Geschlecht zu Geschlecht weiter vererbte, daß sie keiner­lei Freizügigkeit hatten und nach Entschei­dung ihrer Herren verkauft oder gegen an­dere ausgetauscht werden konnten (Beispiel s. oben, 1448). Solche Austausche nannte man „Käute". Später erschöpfte sich die Leibeigenschaft im wesentlichen in der Entrichtung des „Besthauptes", das dann an sich nach Herkunft und Sinn schon Zeug­nis, Beweis früherer personhafter Abhängig­keit war. Für Frohnhausen spricht jedenfalls der Ortsname ein nicht zu überhörendes Wort! Hier waren eine Reihe von Adels­geschlechtern mit nicht geringen Abgabeforderungen (s. die von Hunsbach!). Ver­mutlich war die Abhängigkeit- um und vor dem Jahr 1000 wesentlich härter gewesen. Doch darüber fehlen die Akten! Sicher war für unsere Ahnen noch um 1300 eine über­aus schwere Zeit. Ganz unter Druck befind­lich, bestand zu jeglicher Entfaltung für sie keine Möglichkeit, sie waren in Selbstän­digkeit und Freiheit sehr eingeschränkt. Den adligen Herren mußten sie sich fügen, die zuweilen auf ihren Feldern ihre Fehden aus­fochten. 

Aus der Kirchengeschichte

Zu kirchlicher Betreuung und gottesdienst­licher Feier wanderten die Frohnhäuser (ge­meinsam mit den Wissenbachern) in der Frühzeit zur Haigerer Kirche. Von welcher Seite her hatte das Christentum wohl in un­serem Raum Eingang gefunden? Das ist durchaus nicht klär erwiesen. War man in sehr früher Zeit Trier oder Mainz unter­stellt? Solange hier diesbezügliche Urkun­den zurückreichen, gehörte Frohnhausen zur Mutterkirche Haiger. In der Urkunde von 914 wird von der Taufkirche Haiger als Kirche des Haigergaus geredet. Der Dekanat Hai­ger war dem Archidiakonat Dietkirchen ein­gegliedert, dem Bischof von Worms unter­stehend und über. dieses Bistum dem Erz­bistum Trier zugehörig. Leichter auszuden­ken wäre ganz gewiß eine frühe Einbe­zogenheit ins Mainzer Gebiet, schob sich doch der Haiger-Wetzlarer Raum innerhalb des Trierer Sprengels am weitesten nord­östlich Ins Mainzer Territorium vor, und Eibelshausen (vermutlich auch Mandeln) ge­hörte. urkundlich erwiesen — zum Erz­bistum Mainz. Unser Gebiet betreffende Ur­kunden aber lassen keine Zugehörigkeit zu Mainz jemals vermuten. Daher sind die Meinungen nach dieser Seite hin nicht einheitlich. Auch Weihe spricht sich über diese Frage nicht klar aus. Wenn man allerdings an die Ersterwähnung Haigers, 778 und 781, denkt — eine gewisse Theutbirg schenkt Ihre sämtlichen Besitzungen hier an das Kloster Lorsch an der Bergstraße — und glaubt etwa darin die Annahme einer frü­heren Orientierung nach Mainz bestätigt zu sehen, so dürfte das wohl doch irrig sein; denn Lorsch war ein examentes Kloster bis 1232, 19. 4., als der Lorscher Prälat Konrad der Lasterhafte von Papst und Kaiser ab­gelehnt, abgesetzt wurde, und der Mainzer Erzbischof Siegfried III. die Benediktiner in Lorsch mit Waffengewalt vertrieb. In der Zeit vorher aber war Lorsch von Mainz ganz unabhängig; dazu bekam dieses Kloster Schenkungen aus sehr vielen Gauen.1048 erlebte unser Kirchsprengel Haiger die Einweihung einer neuen Kirche, wohl an Stelle der seitherigen kleinen Taufkirche. Bei diesem Anlaß wurde der Bezirk der Haigerer Kirche urkundlich umgrenzt. Er reichte „bis zum Ursprung der Dietsulze (Dietzhölze) und die Dietsulze abwärts bis wo sie selbst in die Dillena (Dill) fließt." In diesem Bereich entstanden in der Folge­zeit einige Tochterkirchspiele. Frohnhausen gehörte noch Jahrhunderte lang unmittelbar zu Haiger. Erst 1450 wurde es selbständiges Kirchdorf; Wissenbach schloß es nun als Filiale ein. (Manderbach und Nanzenbach kamen erst viel später hinzu).Nach Weirich und Renkhoff umfaßte der Sprengel der Urpfarrei Haiger ursprünglich auch Herborn. Daaden hatte 1287 einen Pleban (Leutpriester); für Bergebersbach ist 1302 eine Kirche, 1342 eine Pfarrei urkund­lich belegt; Burbach 1316 Pfarrei; Kirburg (von Haiger aus) hat schon 1215 einen Pfar­rer. Von Herborn spalten in dieser Zeit noch mehr ab als von Haiger. Hier seien nur ge­nannt: Feldbach (bei Dillenburg) vor 1289: Hirzenhain hat 1335 einen Pfarrer (von Her­born); Bicken 1351; Driedort 1316 Pfarrei. Wenn wir die Selbständigwerdung des Kirchspiels Frohnhausen zeitlich in diesen Prozeß einordnen wollen, so müssen wir feststellen, daß Frohnhausen zu den aller­letzten der in dieser Zeit neugebildeten Tochterpfarreien gehört, wie zuvor schon gesagt: 1450, von Haiger aus

Frohnhausen als selbständiges Pfarrdorf

Hier zunächst einmal eine rechtliche Seite. Da geht es um die Patronatrechte der Kirche. Darüber verfügen seit 1467 die Kolbe von Wilnsdorf und die Rode im Wechsel, seit 1485 die Adligen von Hatzfeld. seit 1496 die Kolbe von Wilnsdorf allein und seit 1524 diese mit denen von Hatzfeld gemein­sam. Vom Bischof von Worms mit den Rech­ten belehnt, besaßen die genannten Adels­geschlechter die Einkünfte aus den Kirch­zehnten. Gewiß waren dieselben wohl auch bei der jeweiligen Besetzung einer Pfarr­stelle mitbeteiligt, mitbestimmend. Ursprüng­lich standen diese Patronatrechte in einem Zusammenhang mit der mittelalterlich so sehr strittigen Frage der „Investitur". Vor allem ging es um Pfründe für die Grund­herren. Die Kirche hatte ein Interesse an der Zurückdrängung der Laienpatronate. Für das Kirchspiel hatte Worms das letzte Ver­fügungsrecht. Wir geben hier den Lehens­brief an die Kolbe von Wünsdorf von 1467 gekürzt wieder: „Wormsscher Lehnsbrief über die Kirchsätze zu Haiger, Fronhausen, Nieder-Dresselndorff etc. 1467. Sept. 7" (Dorsal-Notiz: „Ao 1467 Wurmbst hoff lehen Karl Hermann Kolb belang. dy Kirchen"). Wortlaut: „Wir Reinhart von gots gnaden Bischoff zu Worms Bekennen vns mit diesem Brieffe das wir vnsm. lieben getruwen Herman Kolben von Wilensdorff, Diese nachge­schrieben lehen zu eym Rechten Manlehen geliehen haben ... den Kirchsatz zu Fronhausen ...". Die letzte Verleihung, 1524 an die Hatzfeld und die Kolbe von Wilnsdorf im Wechsel, erfolgte unmittelbar vor der Einführung der Reformation. Wahrschein­lich werden dann die Verträge so ganz im Schwelgen ins Dunkel der Vergessenheit ge­sunken sein.Und nun zur personalen („pastoralen") Sei­te. Ein Pfarrer Jakob war der erste Inhaber der Frohnhäuser Pfarrstelle. Die Zunamen waren damals noch nicht eigentlich fest. Auch andere Personalien fehlen. Urkundliche Nachrichten haben wir von ihm durch ein Schriftstück von 1450, 25. März: „Hartmanus von den eichen, pryster pherner zo velt­pach, Dechen (Dekan!) uff dieße zijt des capittels zu Haiger", also Dekanats-„Herr" des Haigerer Kirchsprengels verkauft ein Drittel des Zehntens zu Frohnhausen, den er „von Henne Rydesel gekaufft hat Eyns strecken ewigen verkauffs ... dem bawe der Heyligen Kirchen zo Froynhusen", wie dann weiter unten gesagt wird, „im dorffe, In hultze In Felde In Wysen In Ecker mit al­ler zubehorde". Der Zinswert bestand of­fenbar in Naturalien. Für uns ist hier vor allem wichtig, daß „her Jacob pherner zo Froynhusen" mit Namen genannt und auf das erwähnte Datum bezogen wird. Drei­fall versiegelte Urkunde In Pergament, durch eine Reihe von Zeugen unterschrift­lich bestätigt, von allen sechs Schöffen des Haigerer Gerichts beglaubigt, mithin für alle Zeiten unanfechtbar. — Eine weitere Ur­kunde trägt das Datum: 1450, 3. Mai. Aus gleicher Zeit besitzen wir auch ein erstes Verzeichnis der Kirchengefälle für unser Kirchspiel. Das Jahr könnte möglicherweise später nachgetragen sein, aber es ist von unserem Pfarrer selber gegeben: „Ich Ja­kobus pherner zu froynhusen". Er stellt seine eigenen Einkünfte („renthe und gulde") zusammen, mit allen Einzelheiten. Man­ches ist in diesem Schriftstück interessant: Es nennt 40-50 Einwohner beider Ort­schaften Frohnhausen und Wissenbach mit Namen und Verpflichtungen, dazu auch Leu­te aus den Nachbargemeinden Nanzenbach, Manderbach (nicht zum Kirchsplel gehörig), dazu andere von Dillenburg, Weidelbach, Eiershausen usw., die allesamt alljährlich Ihre Abgaben, entweder in kleinen Geld­beträgen (Turnos usw.) oder In Naturalien an den Frohnhäuser Pfarrer zu leisten hat­ten (Fastnachtshühnern, Heu u. a.). Hier wird auch an einer Stelle vom „Besthaupt" ge­sprochen. Abgabepflichtig Ist auch ein „Burggrabe von sint Joergen gude zu steyn­böl" (das wäre also ein „Burggraf vom St.- Georgengut Im Steinwald"! Stellen wir uns aber unter der Bezeichnung „Gut" nicht etwa einen größeren Hof vor!). Ein anderes, dem vorigen beigefügtes, möglicherweise etwas jüngeres Verzeichnis, besser zu le­sen, detailliert noch mehr. Wieder Abgaben in Heller, Turnos, „penge" (Pfennnige?!), Schillinge, Weizen und Öl, Ölfrucht („Seftern Olleiß"). Die Gefälle werden vermutlich von der Mutterkirche Haiger an die ehemalige Filiale Frohnhausen abgegeben worden sein, well näher gelegen. Bemerkungen gelegentlich könnten darauf hindeuten, daß In Frohn­hausen schon vorher eine Kapelle bestän­den haben mag. Es wird auch vom „Kyrch­hobe" gesprochen, man kann vermuten, daß hier schon früher Tote bestattet wurden. Ein „gaden", mit Bäumen bestanden, möglicher­weise schon Obstbäume. Dazu gibt es an­derorts vergleichbare Fälle. Durch so aller­lei gelegentliche Bemerkungen nimmt doch das Bild der Kirche und des Kirchspiels fürs Jahr 1450 deutlichere Umrisse an.

Die Reformation - wie unsere Vorfahren evangelisch wurden

Bei diesem Zeitbild müssen wir ganz be­sonders darauf bedacht sein, die Zusam­menhänge mit der allgemeinen Geschichte, wie auch mit den Vorgängen in unserem Ländchen Nassau-Dillenburg zu finden. In­teressant, greifbar wird uns das große Ge­schehen, wenn wir es Wellen auf unseren engsten Raum, bis Frohnhausen schlagen sehen. Wenn durch den Dillenburger Gra­fen Wilhelm den Reichen — wahrscheinlich 1533 — die Nürnberger Kirchenordnung und dazu der Nürnberger Katechismus einge­führt wurde, so war das Im protestantischen Sinne ein sehr wichtiges Ereignis. Eine sol­che Veränderung war sicher schon mehr als ein ganzes Jahrzehnt lang, zunächst in der geistigen Einstellung des Grafen, vorberei­tet. Der Entwicklungsprozeß auf geistlichem Gebiet vollzog sich ganz besonders in der Zeit zwischen den beiden Reichstagen zu Worms (1521) und Augsburg (1530). Refor­matorische Gedanken wurden Immer leben­diger. Der Augsburger Reichstag hatte Wil­helm d. R. schließlich „endgültig für Luthers Sache gewonnen". Die Quellen sagen: „Er kehrte viel evangelischer nach Dillenburg zurück". Es war wahrlich eine bewegte Zeit, das 16. Jahrhundert! Das erlebten die ver­antwortlichen Fürsten am meisten. Auch die Pfarrer und das Kirchenvolk bekamen ihren Teil davon ab. Auf dem Reichstag zu Augs­burg überreichten die Lutheraner dem Kai­ser das von Melanchthon u. a. verfaßte Glaubensbekenntnis („die Augsburgische Konfession").Im Kirchspiel Frohnhausen begann die schwelende geistliche Umwandlung damit mehr und mehr zu reifen, daß der letzte katholische Geistliche, Pfarrer Wiegand von Oberwalgern (nicht wie es In einem hie­sigen späteren Kirchenbuch heißt „Oberwal­menach“!), „die Pfarr resignierte". Diese Aussage hat ganz gewiß keine andere Be­inhaltung, als die, er leistete auf sein Pfarr­amt Verzicht, und zwar von sich aus, und das schon 1524! Däs verrät uns sehr viel; vermutlich war er nicht einmal in fortge­schrittenem Alter. Mit etwaiger Altersver­sorgung war es ganz gewiß damals noch sehr schlecht bestellt. Wir müssen ihm sein Handeln charakterlich hoch anrechnen.Nach anderer Seite ist jedenfalls der Schluß berechtigt, daß die evangelische Lehre da­mals doch schon in unseren Ortschaften In einem klaren Festigungsprozeß begriffen war. Jedenfalls redet der freiwillige Abgang des Pfarrers seine Sprache. Man begann zu erfassen, was sich entwickeln wollte, 1524 schon! Auf Wiegand folgte Pfarrer Schol, der schließlich der erste evangelische Geist­liche des Kirchspiels wurde (1524-1559). Wilhelm d. R., am Hofe Friedrichs des Wei­sen vorgebildet, hatte In Worms von Luther gewaltige Eindrücke mitgenommen. Refor­matorische Schriften hatten Ihn In seinem evangelischen Glauben bestärkt und ge­festigt. Mit dem Landgrafen Philipp dem Großmütigen von Hessen stand er aller­dings nicht gerade auf gutem Fuße (Erb­angelegenheiten!), und von seinem Bruder wurde er gar noch 1529 bezüglich seines Vorhabens ernstlich gewarnt. Der Bruder war am kaiserlichen Hofe. Kaiser Karls Ein­stellung war bekannt. Derselbe hatte erklärt, er werde in seinem Lande keine Glaubens­spaltung dulden. Ungeachtet dessen ver­setzte Wilhelm d. R. im Oktober 1530 die beiden alten Pfarrer Moringk In Siegen und Johannes Wissenbach in Dillenburg in den Ruhestand. Nach Siegen kam darauf Leon­hard Wagner aus Kreuznach und nach Dil­lenburg Heilmann Crombach: „Damit war in den beiden Residenzen des Grafen der ent­scheidende Schritt zur Reformation getan".  Versetzen wir uns einmal in die Lage der einzelnen Pfarrer in Ihren Kirchspielen: ka­tholische Ausbildung und seither diese Pre­digtweise. In ihren Zusammenkünften hat­ten sie mancherlei vom Zeitgeschehen mit­bekommen. Nun sollten sie sich auf die evangelische Lehre umstellen. Manche wa­ren vom neuen Geist überzeugt, andere fanden den Anschluß nicht so leicht. Wieder andere machten geteilten Herzens mit. Von einem Prediger, nahe der Landesgrenze, er­zählt man, er habe In solchem Zwiespalt am Vormittag die Messe gelesen und am Nachmittag eine evangelische Predigt ge­halten und das Abendmahl ausgeteilt. —Vorerst war ja hier noch alles erträglich. Graf Wilhelm hatte auf Empfehlung Me­lanchtons und Bugenhagens Erasmus Sar­cerius aus Sachsen in seinen Dienst ge­nommen. Derselbe gilt als der eigentliche Reformator von Nassau, Siegen und. Dil­lenburg. Nach der erwähnten Nürnberger Kirchenordnung (1533) War 1536 eine von Wagner und Crombach ausgearbeitete ein­geführt worden. Durch Sarcer wurden dann Kirchensynoden einberufen, die erste 1538 in Dillenburg. Gesprochen wurde über die Lehre der Kirche, über das Leben der Pfar­rer, über die Sakramente und schließlich auch über die Kirchengüter. Da 1540 in Dil­lenburg die Pest ausgebrochen war, hielt man die Synode diesmal In .Frohnhausen. Bei dieser Zusammenkunft wurde den Pfar­rern empfohlen, künftig ordentliche Taufre­gister zu führen. Im ganzen Umkreis dürfte jedoch keines mehr aus diesen Jahren er­halten sein.Nachdem manche Pfarrer In ihrer evangeli­schen Lehre und Haltung etwas gefestigt schienen, kam das allerschwerste Jahr 1548. Es verlangte von den protestantischen Geist­lichen sehr viel an Entschiedenheit und in­nerer Kraft und Stärke, und wieder kamen nicht wenige ins Schwanken und Wanken. Von namhaften Männern war des sogen. „Augsburger Interim" ausgearbeitet worden. Durch allgemeine Anerkennung desselben sollte die kirchliche Einheit wieder herge­stellt werden. Die Bekenntnisformel, die für beide Teile verbindlich sein sollte, gab wich­tige Punkte der lutherischen Lehre wieder preis. Das „Interim", letztlich auf kaiserliche Anordnung zurückzuführen, war ein eigen­artiges Gemisch von Lehren der protestan­tischen und katholischen Kirche. Der, prote­stantische Hauptgrundsatz, die Rechtfertigung durch den Glauben, wer nur dem Anschein nach gewahrt; durch allerlei Zusätze aber wurde das Gesagte wieder unwirksam ge­macht: Heiligenverehrung, Unterstellung al­ler unter Papst und Bischöfe, die Beibehal­tung der sieben Sakramente und aller Zere­monien; Abendmahl in beiderlei Gestalt und die Priesterehe, all das wurde zugestanden. Auf Betreiben des Erzstifts Trier wurden die Pfarrer unseres engeren Bezirkes am 25. Sep­tember 1548 zu einer Synode zusammenge­rufen, auf der das Interim vorgelesen und besprochen wurde. Dle 18 Pfarrer erkannten die interimistische Schrift nur als teilweise mit der Hl. Schrift zu vereinbaren an. Man­ches wäre dem Wort Gottes zuwider und müsse daher verworfen werden. Mehrere sagten, man könne es so nicht annehmen. Diese baten, In Ihren Gemeinden verbleiben zu dürfen. Der Graf möge sie vor etwaiger Gewalt schützen. Sie wollten nur predigen und dann die Kirche verlassen. Graf Wilhelm meldete dem Kaiser, er habe das Interim be­kanntgegeben, worauf dieser antwortete, er erwarte eine klare Antwort; das Interim gelte nicht allein für die Untertanen, sondern auch den Herren. Wieder entgegnete der Graf aus­weichend. Daß die Lage sehr gespannt und ernst war, das konnte man schon daraus er­sehen, daß der insbesondere von Wilhelm d. R. sehr geschätzte Sarcer schon im Juni 1548 um seinen Abschied einkommen mußte.Uns interessiert hier ganz besonders die Antwort des Pfarrers Schol. Alle wurden be­fragt; aller Stellungnahme liegt aktenmäßig fest. Schol äußerst sich, als man sich an ihn wendet: er habe viel gelehrt Geschriebenes gegen das Interim gelesen und bitte, ihn un­beschwert zu lassen. „Er berief sich auf ein zukünftiges Concil; was dieses beschließen würde, dem wolle er gemäß leben und in­zwischen Gottes Wort lehren." Wenn man wohl denkt, er wolle Zeit gewinnen, so ist dazu auch zu erwägen, daß es doch um eine neue Lehre geht, die noch tieferer Veranke­rung und Befestigung bedurfte. Heinrich Hain, Hannover, bemerkt über beide Pfarrer (Wiegand, — 1524 — und Schol): „sie standen offenbar fest auf dem Boden Ihres Glaubens"! Und seine Kollegen: die meisten standen mehr oder weniger eindeutig 'gegen das Interim; einzelne fanden sich allerdings auch bereit, den Vorschriften gemäß ihren Dienst auszuüben. Hier sei noch darauf hin­gewiesen, daß bereits am 30. 6. 1548 die durchs Interim festgelegte Glaubensordnung Reichsgesetz geworden war. Auf einer Syno­de, die dann auch am 6. Februar 1549 der Trierer Kanonikus Mull nach Herborn einbe­rief, wurde kurzerhand allen, die sich gegen das Interim erklärt hatten, eröffnet, daß sie entlassen seien und daß nur diejenigen zu­rückkehren könnten, die dasselbe annäh­men. Der Kaiser selbst drang schärfstens auf Annahme der Konzilbestimmungen; wegen Ablehnung wurden in Deutschland Hunderte von evangelischen Pfarrern ihres Amtes ent­setzt. Glücklicherweise fehlte es jedoch an Priestern, die für die Dienstentlassenen ein­gesetzt werden kannten, so daß die seithe­rigen Prediger vorläufig — in Wirklichkeit auf Dauer! — ihren Dienst weiter versehen konnten. Ohne daß der Ausgang so zu ahnen war, kamen somit die Bekenner in unserem Gebiet, zu denen auch Pfarrer Schol gehörte, mit Bangen, und„mit einem blauen Auge” davon.Der Abschluß wird gewiß sehr viele, die die allgemeine Geschichte nicht kennen, sehr interessieren. An dieser Stelle sei er nur ganz kurz wiedergegeben. Schmalkaldischer Krieg geht voraus (1546/47). Der der pro­testantischen Sache damals ungetreue Kur­fürst Moritz von Sachsen vollzieht die ihm vom Kaiser aufgetragene Ausführung der Reichsacht nicht an der Stadt Magdeburg, die das Interim nicht angenommen hatte, sondern rückt unvermittelt mit starker Trup­penmacht gegen den Kaiser selbst in Tirol. Dieser kann sich nur eben durch eilige Flucht retten. Schließlich sichert der Pas­sauer Vertrag (1552) den Protestanten, den Bekennern der Augsburgischen Konfession — den Reformierten nicht! — bis zu einem nächsten Reichstag freie Religionsübung. Den ersehnten Frieden Im großen Kirchen­streit bringt endlich der Augsburger Reli­gionsfriede, 1555 eben für die Protestanten. Die wichtige Bestimmung lautet: „cuius re­gio, eius religio": Der Fürst bestimmt die Religion seines Landes! Diese Ereignisse und Verhältnisse hatten die praktischen Folgen auch für unsere Pfarrer, daß sie in ihren seitherigen Stellen verbleiben konn­ten. Kaiser Karl V. dankte ab (1556). Für die Protestanten bedeutete das das endgültige Gelingen der Reformation. Für die Katho­liken setzten kirchliche Reformen ein.Die reformierte Lehre wurde in unserer en­geren Heimat durch den Grafen Johann VI., den Sohn Wilhelms d. R., eingeführt, nach 1570. Im Volk war man zunächst der Neue­rung nicht gewogen. Vielleicht hat Pfarrer Eobanus Geldenhauer, der dem reformier­ten Bekenntnis die Bahn gebrochen hat, zu unvermittelt nach dieser Seite hin gewirkt. Als dieser Mann, „Noviomagus" genannt, 1577 das Abendmahl nach seiner Art aus­teilen wollte, liefen „die meisten Kirchen­besucher mit Ungestüm aus der Kirche her­aus". Ob das wohl in Herborn allein so oder ähnlich gewesen sein wird? Ein sehr wich­tiges Ereignis war die Gründung der Hohen Schule, Hochschule mit Pädagogium, vier Fakultäten, ganz gewiß bedeutungsvoll für unsere engere Heimat. Der Geist des ge­lehrten Caspar Olevian hat die ersten Jahre der Schule bestimmt. 1585/86 wurde eine Akademische Buchdruckerei angeschlossen.   In dem Kirchspiel Frohnhausen beginnen mit dem Jahr 1580 die noch vorhandenen Kirchenbücher. Die ersten Blätter der Tauf­einträge scheinen verlorengegangen zu sein. Die Eintragungen fangen erst mit dem Jahr 1599 an. Die Register wurden auch ohne nennenswerte Lücken bis zur Gegenwart ge­führt. Wohl einzigartig für unseren Raum sind der frühe Beginn und dazu die nur ganz geringfügigen Unterbrechungen. Das älteste Kirchenbuch, in Schweinsleder ein­gebunden, hat die verschiedenen Jahrhun­derte gut überstanden. Diese wertvollen Kirchenbücher geben sehr bedeutsame Auf­schlüsse.

Aus der Schulgeschichte

Die Zeit vor und um 1600 ist die Periode der Gründung von Schulen des Volkes. Es war unfraglich ein grundlegender Gedanke der Reformation, daß jeder Mensch, jeder Christenmensch, unmittelbaren Zugang zur Bibel haben sollte. Da war es unerläßlich,. daß allgemein jedem die Möglichkeit, das Lesen zu erlernen, geboten wurde. In die­ser Erkenntnis forderte Luther bereits 1524 in seiner Schrift: „An die Ratsherren aller Städte deutschen Landes, daß sie christ­liche Schulen aufrichten und halten sollen" zu Schulgründungen auf. In Nassau-Dillen­burg war es der uns schon als sehr ver­antwortungsbewußt bekannt gewordene Graf Johann VI. (1559-1606), der den Bildungs­gedanken in seinem Lande besondere Auf­merksamkeit schenkte. 1584 gründete er insbesondere zur theologischen Ausbildungdie „Hohe Schule", das nach ihm benannte „Johanneum", mit allen vier Fakultäten. Er wollte aber auch das ganze Volk bildungs­mäßig erlassen, daß es weitgehendst mit der Bibel vertraut werden würde. Die obige Schrift Luthers (von 1524), wie auch die andere: „Ein Sermon, daß man solle Kinder zur Schule halten", hatten ganz gewiß schon den Vater Johanne VI., Wilhelm den Rei­chen, Schulideen gegenüber aufgeschlossen aber die so wechselhaften politischen Er­eignisse in der Regierungszeit Wilhelms (insbesondere die Interimszusammenhänge 1548) und der diesen Grafen gleichfalls un­mittelbar berührende Katzenelnbogensche Erbfolgestreit ließen ihn nicht zur Ruhe kommen.Schulen, in erster Linie Lateinschulen, gab es auch schon vorher in unserer Heimat: Schon im 14. Jahrhundert werden verschie­dentlich für Herborn Schulmeister erwähnt, und in Dillenburg wurde nach Vogel, Nass. Taschenbuch (S. 27), die Lateinschule 1536 ins Dasein gerufen. Nach Steubing be­standen vor 1569 hierzulande noch keine deutschen (d. h. Volks-)Schulen. Sie wurden großenteils in den beiden letzten Jahr­zehnten des 16. Jahrhunderts errichtet. Wil­helm Zepper (1550-1807) brachte eine eigenhändig geschriebene Schulordnung heraus: „Von der Anordnung und Bestel­lung deutscher Schulen in den Städten, Flecken und Dörfern". Nun schritten aber die Schulgründungen rasch' voran. Zunächst waren es Kirchspielschulen. Eine „Kirchen- und Visitationsorder" redete schon 1570 in einem besonderen Abschnitt „Von Schuldienern", und auf dem Konvent zu Diez machte man sich ganz entschieden Ge­danken über die Errichtung von Volksschu­len vielerorts (1582).Nach dieser allgemeinen Umschau wollen wir uns jetzt die präzise Frage stellen: Wann entstand die Frohnhäuser Schule? Nach Steubing wurden in den Jahren 1588-94 folgende Schulen gegründet: „die Mädchenschulen zu Herborn, Dillenburg und Haiger, die Schulen zu Mergenberg, Drie­dorf, Mengerskirchen, Beilstein, Schönbach, Breitscheid, Selbach, Bicken, Eisemrod, Oberscheld, Hirzenhayn, lbelshausen, Ebers­bach, Frohnhausen, Oberroßbach, Sechshelden, Holzhausen, Langenaubach, Dresseln­dorf und Burbach", 1594 entstanden dann noch, die zu Uckersdorf, 'Merkenbach und Fleißbach. 1588/89 erläßt Graf Johann VI. ein „Mandat" u. a. an Pfarrer Jakob Wis­senbach in Frohnhausen. Dem Inhalt dürfte zu entnehmen sein, daß die Schule also noch nicht bestand am Ort. — 1595 (8. März) schreibt die Gemeinde Wissenbach an den Grafen, sie brachten „den Schulmeister vnd Pastor Johannes Fincken des Pastors seli­gen Sohn mit sich von Fronhausen nach Wissenbach". Das bestätigt uns die Anga­ben Steubings. Am 1. Oktober 1597 stirbt der erste hiesige „Schulmeister", Johannes Juncker, an der Pest.Ganz besonders wichtig ist jedoch nach verschiedenen Seiten hin eine ausführlichere Urkunde des HStA. Wiesbaden. Es handelt sich um einen Bericht einer hiesigen Kir­chenvisitation vom „28. May .. 90". Hier wird sogar eine „fachliche" Beurteilung des er­sten „Schulmeisters Jakobus Jung" gege­ben. Er war Junggeselle, zugleich Glöckner. „Der Pastor gibt ihme seines Vleisses, beids im Ambt, vnd auch im studiren ein zimblich lob. Vnd hat ein trefflich ingenium A me­moriam, daß er noch ein Caplan geben wer­de". Er „hatt Kein medchen schul', ist auch dißvalts nicht zu machen". Weiter: „die Jun­ge sollen die Predigt schreiben, weiter strak­ken sich ihre studien nicht". Die Leute „Seind mit Ulme zufriden". Es sei in obigem Zusammenhang gesagt (Entstehungszeit): Dieser Bericht erweist einwandfrei, daß die Schule in Frohnhausen schon 1590. 28. Mai, bestand. Wenn die Schüler auch schon — sei es auch dürftig — lesen und schreiben 'konnten, so kann es sich auch nicht um eine Neugründung (etwa des Jahres 1590) handeln. Vielfach waren es Winterschulen. Somit dürfte sie sehr vermutlich zum Win­terbeginn 1589 ins Dasein gerufen worden sein. Eine Schulpflicht bestand noch nicht.An dieser Stelle mag uns die Zeppersche Schulordnung noch einiges aussagen. Er kommt auf die Glöckner und Handwerker, die nebenberuflich, In Ermangelung „ordent­licher Schulmeister", Unterricht erteilen sol­len, zu sprechen. Die Pfarrer sollen in Predigten und persönlich die Eltern zum Schul­besuch ihrer Kinder „vermahnen und an­halten", sollen auch ein Aufsehen auf den Unterricht haben. Dieser soll sich erstrecken auf Lesen, Schreiben und Religion. Katechis­mus ist schon Übungsstoff zum „Buchsta­bieren der Kleinen", „damit sie dessen von Anfang kundig •werden". Zu Beginn und Ende des Unterrichts: Gebet, Gesang, Psal­men. Diese und die „christliche Haustafel" sollen auswendig gelernt werden. Metho­disch: Die Kinder möchten „nit beschwehret" werden. „Ire auch unvollkohmene Antworten oder erklärungen sollen gerühmt werden, damit sie eine freudigkeit behalten mögen". Der Lehrer soll die Kinder „mit drewen, schlagen oder Ungestümmigkeit nicht zu hart halten, sondern fein freundlich und ge­linde mit inen faren, und die Strafen lin­dern." Auch gewisse Spielstunden seien nicht vergessen. Die Wirklichkeit wird für diese. Zeit gewiß noch etwas anders aus­gesehen haben! — Als „Entgelt" erhält der Lehrer ein „Stipendium" von „5 Maltern Haber, ides Hauß gibt im ein Haußbrodt, von einem Verstorbenen 2 Brott". Der Schulmei­ster hatte also bei Beerdigungen eine Son­deraufgabe zu erfüllen (Leichenbegleitung, Singen am Grabe?). „Von yedem Knaben" erhält der Schulmeister noch „4 gl" (Gulden, wohl jährlich!).  Unsere Schule war in den ersten Jahren eine Kirchspielschule. Ober die Versorgung des Lehrers wird man sich durch Einspruch der Wissenbacher nicht recht einig, und so wird die Schultüre zeitweise. geschlossen. Leicht wird den Wissenbacher Kindern der Weg im Winter nicht gerade geworden sein (noch schlechte Straßen, der Wald — „Wess­bacher Wäldche"! — reichte an die Straße heran oder über sie hinweg). So forderte die Filiale einen Schulmeister eigens für sich. Nach längerem Hin und Her gibt es denn auch zwei' selbständige Schulen, und 1615 weiß man dem Grafen mitzuteilen, daß jetzt auch ein eigenes Schulhaus in Wissenbach erstanden sei; ihren Unterricht halten die Wissenbacher Kinder schon einzelne Jahre gehabt.Zum Schluß sei hier noch erwähnt, daß Textor von Haiger 1617 zu berichten weiß: In fast allen Orten bestanden eigene Schu­len, ,,so wol für die Knaben als Mägdlein".

Blick in lokal-dörfliche Verhältnisse der Vergangenheit

Es handelt sich zumeist gerade um ganz besondere Gelegenheiten, wenn wir einmal näher in die örtlichen Gegebenheiten hin­einschauen können. Der allgemeine Aufruhr, hervorgerufen durch die enormen Verluste an Vieh, insbesondere an Pferden, vor al­lem begüterter Familien, die auch im Dorf eine Rolle spielten, ließ uns die allgemeine Denkweise der Dorfleute, wie auch die Ideenwelt der gräflichen Verwaltungsbehör­de offenbar werden. Auch Heimberger und Geschworene traten in unser Blickfeld. Über das Verhältnis des Grafen zu seinen „Un­tertanen" wundern wir uns, ebenso wie über das Zusammengehen der Nachbargemein­den, gegenseitige Fürsprache, gemeinsame. Kampffront, im ganzen ein lebhaftes, spre­chendes Gesamtbild.Auf ihre besondere Weise macht uns auch die schon berührte Kirchenvisitation, „Durch Herr Wilhelmen alls lnspectorn In beysein D. Eulneri gehaltten", mit den damaligen Frohnhäuser Verhältnissen (1590) vertraut. Über die schulische Seite wurde berichtet. Die kirchliche wie die zivile Behörde sind in der Kirche vertreten. Predigt des „Ern Jajob Wißbach". „Hieruff Herr Wilhelm ca­techisation gehalten". Die Herren sind be­eindruckt. „Die Seniores vnnd Eltesten Item Heimberger" sind anwesend, aus beiden Dörfern. Durch die Niederschrift erhalten wir ein detailliertes und ziemlich anschau­liches Bild über die kirchlichen und auch die gemeindlichen Zustände. Arbeit in und an der Gemeinde: „Des Freytags predigtt der Pastor Winters und Sommers, es sey denn das es die bitter kältte oder Herrn Dienste hindern". Die sonntägliche Predigt legt der Pfarrer in einer „Disposition" fest. An den Sonntagen schicken die Wissen­bacher ihre Kinder zur „Kinderlehre. Die ,Alten" (Erwachsenen) hören bei der „Ka­techisation" zu. Zwischen Pfarrer, Schulmei­ster und Gemeinde besteht ein gutes Ver­hältnis. Pfarrer Wissenbach „besuche die Krancken vleißig, theile den armen mitt". Der Pastor will auch weiterhin mit ganzem Einsatz seiner Person seine Dienste tun. Auch die Ältesten kommen noch zu Wort.Aber es gibt auch Dinge, gegen die Ein­wände vorzubringen sind: Die Pfarrgüter seien „zuvor gar verwüstet gewesen", doch jetzt seien sie „um 200 fl besser'. Einige Leute, die wenig zur Kirche gingen, werden mit Namen genannt. Darüber sollen diesel­ben vernommen werden. Ein Mann hat Dieb­stahl begangen. Auf gräflichen Befehl soll er wieder in die Gemeinde aufgenommen werden. Streit in Ehe und Familie wird auf­gedeckt, und Ermahnungen werden erteilt. Die Angelegenheit mit den „Zauber weibern" (vor 2 Monaten offiziell erledigt!), „derent­wegen sie abermalls supplicirt haben", wird bei dieser Gelegenheit wieder vorgebracht: „ahn anderen ortten straffe man sie, bey ihnen nicht!" Darüber sind die Ortseinwoh­ner bitter.Der anwesende Schultheiß möchte schließ­lich auch noch mehr von den zivilen Ver­hältnissen wissen. Nun müssen Heimberger und Geschworene den Raum verlassen. Das Armenwesen: Bei Hochzelten soll für die Armen gesammelt werden. Noch in Kürze: Aus „Francken vnnd Hessen" kämen viele Bettler. — Die Almosenbüchse — der Pfar­rer hat die Schlüssel — soll „hinfüro in den verschlossenen Schrank in der Kirchen" ge­tan werden. — Der frühere Kirchenmeister (Kirchenrechner) „Kutten Frantz" ist in Ar­mut geraten. 48 fl. soll er noch begleichen. 18 fl. Zinsen seien ihm nachgelassen (auf Veruntreuung müssen wir wohl nicht schlie­ßen!). — Endlich wird noch gesagt: „Der Kirchenmeister soll dz Belnhauß abschaf­fen". — Es kann kaum ausbleiben: „Zum Beschluß an die Senlores Heimberger vnnd geschworene ein weitleufftige Vermanung geschehenn, was Ihr ampt sey".Wie anschaulich, geradezu zum Greifen sind doch so manche Aussagen! Beachten wir auch die ortszentrale Stellung der Kirche, Der Pfarrer gilt im Dorf wie auch in der über­geordneten zivilen Behörde außerordentlich viel. Von diesen Jahren her führt er dazu die Geburts-, Eheschließungs- und Sterbe­einträge in den Kirchenbüchern.

Die Leistungen des Heimbergers Stolz

Nun gehen wir zwei Jahrhunderte weiter. Unsere Arbeit soll einen würdigen Abschluß finden. Darum zum Ausklang etwas über dieLeistungen des sehr tüchtigen und auch von seiner vorgesetzten Behörde besonders ge­schätzten Heimbergers Stoltz. Seine „Ver­besserung der Dorf- und Landwirtschaft" werden uns in Erstaunen setzen. Die ersten Jahre als Heimberger (1774-1778) fallen noch in die Zeit vor dem Dorfbrand. Wir können nur in Zusammenfassung andeuten: Straßen-, Wegebau, Be- und Entwässerung der Gemeindewiesen, Anschaffung neuer Feuerleitern. Nachdem Stoltz sehr viele Ge­meindeschulden getilgt hatte, ereignete sich 1778 der totale Dorfbrand.Gleich nach dem Brand siedelten Stoltz, sein Vorgänger, der Zimmermann Freischlad, und der Schulmeister Medenbach unmittel­bar zur Brandstätte über; sie wohnten dort in Nothütten. Der Wiederaufbau nahm alle außerordentlich in Anspruch: die Gestaltung des von der fürstlichen Regierung in Dillen­burg vorgelegten Ortsbildes, der Straßenbau, die Überwölbung von Dorfgewässern. Die inneren Verhältnisse und die Erfordernisse der Gemeinde erfuhren in keiner Weise eine Vernachlässigung.1779 baute man einen „Gemeindebackofen" und kaufte zwei Zugochsen. Neuanschaf­fung einer Feuerspritze und verschiedener Feuergerätschalten. Ein Haus auf der Neu­hütte wurde als Pfarrwohnung und eine „Scheune zu Eisemroth zu einer Pfarr­scheuer" gekauft.1780 erstand ein neues „Gemeinde-, Schul-, Back-, Spritzen- und Leiterhaus". So, wie damals errichtet, hat es im wesentlichen bis in unsere Tage gestanden — ohne den spä­ter angebauten „Konfirmandensaal: Holz aus Gemeindewaldungen, Baukosten 798 fl. Ge­sprochen wird von Anschaffung von 9 Feuer­leitern. Kauf einer Kirchenuhr mit Seilen und Gewichten.  

1781 erhielt jedes Gemeindeglied „15 Ruthen Wüsteney zugewiesen" zur Bearbeitung. und Umwandlung in Ackerland. Eine neuange­legte Baumschule wurde mit 120 Säumen bepflanzt und ein Acker zur „gemeinen Leimenkaute" (Lehmgrube) für Bauwillige verfügbar gemacht. Kirchenbau. Grenzberich­tigung mit Nanzenbach. Ober die Dietzhölze hatte seither nur ein Steg geführt, nun baute man eine Brücke, die befahrbar war. Die Dorfstraßen erhielten eine Decke von Kies und Steinen, teils auch schon Pflasterung. „Rompel“ und „Dorfwasser", als Ortswasser­läufe (Brandvorsorge», Geradeführung und Festigung. Neues Dietzhölzwehr, ein wei­teres Wehr im „Weyer". Auch für Kirche, Pfarrhaus und „Pfarrscheuer stellte man Arbeitskraft und Geld zur Verfügung. Die Ortsbehörde hielt darauf, daß jedes Gemein­deglied jährlich zwei Maulwürfe und zwölf Spatzenköpfe der Gemeindeleitung ablieferte. Auf ordentliche Feldbestellung wurde ein Augenmerk gerichtet. Heimberger Stoltz tat alles, was ihm möglich war zur Verbrei­tung der Baumwollspinnerei. Er hatte auch großen Erfolg: 122 Personen ernährten sich in der Gemeinde von diesem Erwerbszweig. Es ist in der Tat staunenswert, was alles unter Leitung und Anregung dieses Heim­bergers Stoltz im Dorf geleistet wurde. Dar­über liegen amtliche Angaben vor. Das dürfte wirklich „ein würdiger Abschluß" für diese unsere Arbeit hier sein.