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Samstag, 19.05.2012 16:17

Vorgeschichte: Als unser Kirchspiel noch nicht bestand

Nach sicherer urkundlicher Erwähnung besteht unser Kirchspiel seit der Mitte des 15. Jahrhunderts. Mit dem Jahre 1450 wird es erstmals genannt. Die betreffende Urkunde, die auch den Namen des ersten hiesigen Pfarrers angibt, befindet sich im Hauptstaatsarchiv Wiesbaden und trägt die Kennzeichnung: 170/4216, Frohnhausen, Amt Dillenburg, 1450 Mai 3. In dieser frühen Zeit umfaßte der Kirchspielsraum des Pfarrers Jakobus die beiden Dörfer Frohnhausen und Wissenbach. Solange Urkunden zurückreichen standen diese Ortschaften in Freud und Leid in sozusagen enger geschwisterlicher Gemeinschaft zusammen. Gewiß, es fehlt auch nicht an aktenmäßigen Belegen, in denen beide Ortssiedlungen einander entgegengesetzte Interessen vertraten. Aber in der besten Familie gibt es Gegensätze, und das muß so sein, wenn jeder seine persönliche Selbständigkeit wahren will und vielleicht auch wahren muß. Solche Gegensätze gingen jedoch nie allzu tief und waren auch sehr bald wieder abgeklungen.

Diese Gemeinsamkeit der beiden Dörfer war vor allem in den lokalen Gegebenheiten als Nachbarorte an der "Dietsulze" (1048) - Dietzhölze - begründet. Wissenbachs Tallage wies die Ortseinwohner unfraglich in die Richtung des Bachlaufes bzw. der Talsenke, und das zunehmend mehr, als bald auch die Grafschaft Dillenburg mit ihrem Zentrum an der Einmündung der Dietzhölze mit territorialer Festigung dem Dorf diesen Weg als Verwaltungsweg bestimmte. So brachten Lage und Verhältnisse es mit sich, daß Einwohner beider Ortschaften einander ehelichten und daß sich auch sonst immer wieder neue Bekanntschaften, Freundschaftsbande knüpften. Vor allem waren es alte Blutsbindungen. Schon vor dem Selbständigwerden des Kirchspiels pfarrten beide Dörfer gemeinsam nach Haiger. Allsonntäglich besuchte man zusammen die Haigerer Kirche; früher war ja der Gottesdienst-besuch trotz der immerhin weiten Entfernung vom Kirchstädtchen allgemein rege; ja zu sagen regelmäßig. Leider hat jetzt die jüngste Vergangenheit verwaltungsmäßig eine Auseinanderführung von Frohnhausen und Wissenbach gebracht (Wissenbach "Eschenburg" - Frohnhausen "Dillenburg"). Dazu kommt die entwicklungsbedingte Verselbständigung der früheren Filiale. Die alten Bevölkerungslisten vermitteln den Eindruck, daß etwa um 1500 Wissenbach Frohnhausen an Größe mindestens gleichkam. Und gerade diesem Dorf entstammen eine immerhin nicht geringe Zahl von Männern, die von Ansehen und Einfluß waren. Zunächst gab es da einmal einige bekanntere Höfe; es seien nur drei genannt: der Jeckeln- und Seibeln-Hof, der Hillinghäuser (Hilgeshausen) und der Weller-Hof. Die Jeckeln, besonders deren Nachkomme Cuntzen Hans, spielten in Wissenbach und darüber hinaus längere Zeit eine nicht unwesentliche Rolle. Dann bestand dort eine Schmelzhütte (erstmals genannt 1457). 1531 wird gesagt, es solle "ein bergericht ernent werden gen Wyssenbach." Da konnten manche Eltern ihren Kindern eine gehobenere Ausbildung geben (Lateinschule in Dillenburg; 1501 spricht man von einer "Stipendienstiftung" des Grafen Johann V.). Das mögen Ursachen gewesen sein, daß der Familienname "Wissenbach" allgemeiner bekannt wurde. H. Hain, Hannover verbreitet sich näher über diesen Namen und E. Becker nennt 23 Namensträger "Wissenbach" als Zöglinge der Dillenburger Lateinschule. Vor allem erkennen wir eine Reihe Pfarrer des Namens "Wissenbach". Sie verloren ihren eigentlichen Namen und nannten sich nach ihrem Herkunftsort. So sind die Wissenbach lange nicht immer gleichen Blutes!

Dillenburg gewann an Bedeutung, Frohnhausen wurde Kirchspielsort. Es lag der Residenz Dillenburg näher. Daher wird es sich rascher entwickelt haben. Doch genug darüber.

Folgen wir jetzt den frühchristlichen Spuren. Man nimmt an, daß die Markensetzung - wir sprechen von einer Haigerer, Herborner, Siegener-Mark - im 6. bis 8. Jahrhundert stattgefunden hat. In der Annahme geht man dann nicht fehl, daß auch das Christentum in dieser Zeit engheimatlich einen ersten Anfang nahm. So meint es auch Archivrat Wagner. Die Entwicklung des Adelsstandes, das Hochkommen einzelner Geschlechter, nicht zuletzt die Königshöfe - Haiger hatte nachweislich einen solchen - all das dürfte die Siedlungszusammen-schlüsse, vermutlich ebenso die Missionierung und Christianisierung unserer Heimat gefördert haben. Aber gesicherte schriftliche Nachrichten sind uns nicht überkommen, und noch von 700 bis 1000 gibt es nur wenige Urkunden, und diese bringen nur zweckgebundene Aussagen.

Wollen wir wissen, wann und wie unsere Vorfahren Christen wurden, so müssen wir uns bemühen, die vorhandenen Urkunden gründlich auszuwerten. Auch den "Leuten vom Fach" stehen keine anderen Quellen zur Verfügung. Was wissen wir denn? Das untere Dietzhölztal, Frohnhausen und Wissenbach - Eibelshausen schon nicht mehr - gehörte schon frühe, sicher schon ums Jahr 900, zum Trierer Dekanat Haiger. Wie steht es um die erste Beurkundung? Eine gewisse Theudbirg, Haiger, macht im Jahre 778 eine Schenkung an das Kloster Lorsch an der Bergstraße und bestätigt dieselbe 781. Urkunden und Aufzeichnungen des genannten Klosters weisen dies nach. Dieser Schenkungsakt wird aber nicht zu Anfang unserer engheimatlichen Missionierung stattgefunden haben. Wir können mit großer Wahrscheinlichkeit annehmen, daß unser Haigerer Gebiet schon vor der Missionstätigkeit des Bonifatius, also vor 750 (754) mit dem Christentum bekannt geworden ist. Wenn wir uns die diözesanen Verhältnisse vor der Jahrtausendwende einmal ganz klar vergegenwärtigen, dazu uns bemühen, einen wirklichen Überblick über die Gesamtsituation zu bekommen, dann dürfte uns immerhin einiges klarer werden. Es ist allerdings nötig, hierzu ein wenig auszuholen.

In dem linksrheinischen Raum, etwa um Mainz, Trier und Köln hatten christliche Gedanken schon früher einen gewissen Eingang gefunden. Letztlich wohl von der Zeit der römischen Expansion her. Das verraten uns christliche Symbole auf sehr alten Grabsteinen. Eine Missionierung auf der rechten Rheinseite wird jedoch über länger hin nicht stärker spürbar geworden sein. - Der Überlieferung  vom heiligen Lubentius dürfen wir keinen allzu tiefen Wahrheitssinn entnehmen. - Auch die Taufe des Frankenkönigs Chlodwig, Weihnachten 496, wird nach der grausamen Regierung dieses Fürsten (obwohl der der "allerheiligste König" genannt wurde) gewiß die Gedankenwelt des fränkischen Volkes nicht sehr geistig und geistlich umgeformt haben. - Zu bedenken ist ferner, daß auch die Völkerwanderung (375-568) die verschiedensten Völkerschaften, darunter auch solche, die das Christentum bereits angenommen hatten, in gegenseitige Berührung brachte. Wie das alles sich denn auch ausgewirkt haben mag, es bildeten sich mehr und mehr Zentren heraus, so besonders Mainz, Köln und Trier, nach Weirich (Die mittelrheinische Kirchenorganisation im oberhessisch-nassauischen Raum, Marburg 1937, S. 102), wieder stärker zum Ende des 8. Jahrhunderts hin. 

Haiger war - wie oben schon gesagt wurde - um 900 ein Dekanat des Erzbistums Trier. Hier hat nach Weirich (der sich auf Bastgen stützt) Erzbischof Ratbod (883-915) das Amt der Archidiakone, d. h. wohl doch die Archidiakonatsverfassung geschaffen. Der Archidiakonat Dietkirchen "St. Lubentius" umfaßte nach Weirich im großen und ganzen das Gebiet zwischen Westerwald im Norden und Taunus im Süden. Er zerfiel in 6 Landkapitel: Marienfels, Kirburg, Engers, Dietkirchen, Haiger, dazu den Wetzlarer Archipresbyterat.

In unserem engeren Heimatbezirk rückten nun alle 3 Kirchräume: Mainz, Köln und Trier, sehr nahe zusammen. Vom Westen kommend, hatte das Erzbistum Köln auf dem Westerwald, in unserer ungefähren Nähe, die Pfarreien Hachenburg und Kroppach. Mainz kam von Osten, vom Hessenland her. Bonifatius hatte besonders unter den Hessen und weiter im Nordwesten unter den Friesen intensiv gewirkt. Vermutlich war unser hessischer Nachbarraum auch schon vorher vom Christentum berührt worden, aber Bonifatius oder seine Schüler schafften dann hier eine kirchliche Organisation. Schon 739 wendet sich ja der Papst an das Gesamtgebiet (Lognai, Nistresi) und fordert auf, den eingesetzten Priestern Gehorsam zu leisten. Bonifatius gründet u. a. das Kloster Fulda; er wird vom Papst zum Erzbischof der neu bekehrten Länder ernannt und läßt sich schließlich in Mainz nieder. 754 wird er von den Friesen bei Dokkum ermordet. Über Amöneburg, den Dekanat Arfeld (Siegen, Netphen, Wittgenstein) findet dann die Eingliederung in die Mainzer Diözese statt, die uns damit von Osten her sehr nahe rückt. Das Biedenköpfer wird einbezogen, auch Mandeln und in Eibelshausen wird sogar unser Dietzhölzlauf erreicht.

Trier drängt im allgemeinen lahnaufwärts. Wir vergegenwärtigen wieder die oben genannten Trierer Dekanate. So ist mithin diese Diözese, es sein einmal so gesagt, zwischen die beiden anderen (Köln und Mainz) "eingeklemmt", und Haiger hat in der Nordspitze des Gesamt-Trierer-Raumes unfraglich eine Vorpostenstellung inne. Wenn es sich nun da, von beiden Seiten eingeengt, auf die Jahrhunderte als Trierer Diözesengebiet halten konnte, dann muß doch - so darf man klar sagen - die territoriale Festigung vorher schon gewiß und anerkannt gewesen sein. Und stellen wir uns dazu noch vor, daß Mainz durch Bonifatius eine gewaltige Stärkung seines Einflusses erlebte, dann dürfte kaum noch ein Zweifel bestehen, daß die Trierer Hoheit zuvor und zwar seit langem her gesichert war.

Auch von anderer Seite gesehen: Wenn Ratbod Dietkirchen als ältesten Stift an der Lahn zu einem Archidiakonatssitz macht und ihm den gesamten rechtsrheinischen Teil des Trierer Erzbistums unterstellt, so ist es sicher Ausgangspunkt emsiger Missionstätigkeit innerhalb des Großraumes vorher gewesen. Und wenn derselbe Ratbod Haiger zum so vorgeschobenen und "eingeklemmten" Dekanatsmittelpunkt macht, so spricht das nicht weniger für dessen Sicherung und Festigung, andererseits aber auch dafür, daß die frühen Missionsströme für unser Gebiet ganz wesentlich lahn- und dillaufwärts gekommen sind.

Dieser Auffassung ist auch Archivrat Wagner. Er sagt, die Herborner Kirche sei dem Apostelfürsten "von Anfang" an geweiht gewesen und das beweise deren "Zugehörigkeit zu Trier". "Zu diesem Erzstift aber hat sie immer gehört, soweit geschichtliche Zeugnisse vorliegen." Wenn das für Herborn gilt, dann muß das aber mindestens so sicher für Haiger zutreffen. Und ganz entschieden wendet sich Wagner gegen den "verdienstvollen Geschichtsschreiber Nassaus", Vogel, wie derselbe die Behauptung habe verbreiten können, "daß die Länder nördlich der Lahn jemals zur Mainzer Diözese gehört haben." - Genau dasselbe spricht auch Eugen Huth (Herborn Mark und Stadt, Herborn 1951, S. 183) aus: "Die Missionierung der Herborner Mark erscheint, soweit geschichtliche Quellen vorliegen, als das alleinige Werk des Erzbistums Trier" (Herborn-Haiger s. o.).

Doch hier bleibt noch zu einem Einwurf Stellung zu nehmen: Manche meinen, unsere engere Heimat habe doch in der Frühzeit dem Erzbistum Mainz zugehört. Dazu sehen sie Lorsch als ein altes Mainzer Kloster an. So fragen sie, wie konnte 778/81 eine Haigerin aus einem gegebenenfalls Trierer Gebiet dem nach Mainz orientierten Lorsch eine Schenkung machen? Das bedarf einer Richtigstellung. Lorsch wurde zwischen 760 und 764 gegründet. Der erste Abt war Bischof Chrodegang von Metz. Bis zur Absetzung des Abtes Konrad, der "Lasterhafte" genannt, 1229, hat es nie der Mainzer Diözese zugehört. Der "Lorscher Codex", weist zur Genüge aus, daß es bis zu diesem Jahre "exemt" war und einerseits nur dem deutschen Kaiser oder König unterstand. Zeugnisse dafür sind die vielen päpstlichen Privilegien und königlichen Freiheitserklärungen von Karl dem Großen (758-814) bis zu Heinrich IV. (1056-1106). Erst mit Siegfried dem II., der 1229 als Verweser eingesetzt wurde, kam es unter Mainzer Hoheit.

Und was die Schenkung anbetrifft. Lorsch erhielt Tausende solcher (3.836 an der Zahl aus allen deutschen Gauen, man kann sagen aus allen Himmelsrichtungen). Hier seien nur einige genannt: aus dem Alzettegau (im heutigen Luxemburg), dem Angelgau (zwischen Bruchsal und Schwetzingen), dem Breisgau, dem Worms- und dem Zülpichgau, aus Graubünden, dem Elsaß, dem Lingau (am Bodensee), aus Marsum (an der Maas), dem Nordgau (um Zwolle, Holland), aus 40 Orten Frieslands und aus noch rund 70 weiteren Gauen. Und diese Schenkungen verteilen sich auf die verschiedensten Diözesen. Kann man da wohl ausgerechnet für die Haigerer Schenkung von 778 diözesane Schlüsse ziehen?

Zum rechten Verständnis und zum Abschluß dieser Frage noch einen Gedanken in Kürze. Im allgemeinen setzen wir wohl die scharfe Abgrenzung der Diözesen zu früh an. Gewiß stand der Missionsgedanke längere Zeit im Vordergrund, und erst nach und nach nahmen die Einzelräume klarere territoriale Umrisse an, etwas deutlicher "um die Wende des 8. Jahrhunderts" (Weirich). Eine endgültige Grenzfestlegung erfolgte sicher, als Otto der Große (936-973) die geistlichen Herren zu Landesfürsten machte. Wir dürfen bestimmt annehmen daß unser so vorgeschobenes Dekanatsgebiet Haiger nicht zuletzt gewesen sein wird. Es dürfte auch keine Frage sein, daß hier Einflüsse aus den benachbarten Kirchenräumen früh spürbar waren. Aber das mag ebenso feststehen, daß die Trierer immer ihren Vorrang gewahrt haben.

Beschäftigen wir uns nun einmal mit der Urkunde von 914, April 24. König Konrad I. schenkt dem Walpurgisstift zu Weilburg eine Taufkirche (ecclesia baptismalis) mit Gütern und Zehnten. Es geht um unsere Mutterkirche. Darum fragen wir nach den Zusammenhängen dieser Schenkung. Es wird sich dann noch eine weitere, gerade für Frohnhausen wichtige Frage anschließen. Zunächst: Was war der eigentliche Grund zu dieser Schenkung? Wir erfahren darüber: Auch Weilburg hatte Ende des 9. Jahrhunderts einen fränkischen Gutshof. 906 wird die Leiche eines im Kampfe gefallenen Weilburger Grafen nach "Wilinaburg" gebracht. Dieses Ereignis bringt für Weilburg die Ersterwähnung. König Konrad I., ein Sohn des Verstorbenen, gründet nach seinem Regierungsantritt, d. h. seinem Eintritt in die allgemeine deutsche Geschichte im Jahre 911, das Walpurgisstift. In den folgenden Jahren macht er dem Stift reiche Zuwendungen an Landbesitz. Möglicherweise hat man ihn selbst 918 auch dort bestattet; dann könnte er vor seinem Tode auch seinen Bruder Eberhard mit der deutschen Königskrone von Weilburg aus zu Herzog Heinrich von Sachsen (dem Vogelsteller", wie ihn die Sage nennt) geschickt haben.

Doch fragen wir jetzt: was wird weiter aus der Stiftung, sowohl aus den Einkünften wie auch aus den Rechten des Walpurgisklosters? 993 gingen sie, "ohne von Trier getrennt zu werden", zur Zeit des Bischofs Hildebald (979-998) an das Bistum Worms über. Angeblich soll das Jahr 1002 eine diesbezügliche urkundliche Bestätigung bringen. 1294 erwirbt Adolf von Nassau, also in der Zeit seines deutschen Königstums (1292-1298) das Weilburger Vogteigebiet - für Worms abgelegen - durch Kauf zu seinem Eigentum. Wir müssen hier unterscheiden, das ist wichtig, der Grundbesitz gehörte Nassau, die Patronatrechte aber verblieben auch weiterhin dem Bistum Worms. Zu gegebener Zeit wird darauf zurückzukommen sein.

Schließlich müssen wir hier noch auf die bekanntere und sehr wichtige Urkunde von 1048, April 28 näher eingehen (eine Abschrift dieser Urkunde findet sich im Wormser Copiar des 12. Jahrhunderts in der Bibliothek Hannover). Erzbischof Eberhard von Trier bestimmt nach Weihung der dem Kloster Weilburg von König Konrad I. als Taufkirche übertragenen Pfarrkirche zu Haiger deren Kirchsprengel. Uns interessiert vor allem, daß hier unsere Kirchraum eindeutig bezeichnet und als zum Trierer Raum gehörig beurkundet ist. Der Bezirk der Taufkirche Haiger reichte bis an die "Grenze der Grafschaft in der Heigeromarca bis zum Ursprung der Dietsulze abwärts bis, wo sie selbst in die Dillena fließt." Und ebenfalls sehr wichtig ist, daß der gesamte Beurkundungsinhalt räumlich, zeitlich und ganz gewiß auch bezüglich der diözesanen Zugehörigkeit im Grunde genommen schon 9143, als "der König Konrad das umgrenzte Gebiet zugleich mit der Kirche kraft königlicher Macht... dem in Wilinaburg erbauten Altar... übergeben hat," damals also schon so rechtliche Geltung hatte. Das Ganze ist durch viele Unterschriften von angesehenen Klerikern und Laien bestätigt. Über die Dietzhölze hinaus reichte mithin der Diakonat nicht. Hier sei auch nochmals hervorgehoben: Die "Weihung der dem Kloster Weilburg von König Konrad I. als Taufkirche zu Haiger übertragenen Pfarrkirche" erfolgte nach dem Urkundenwortlaut durch den "ehrwürdigen Trierer Erzbischof Eberhard im Beisein und unter Mithilfe Arnolds, des Bischofs der Kirche von Worms."

Das alles bestätigt und präzisiert urkundlich und unmißverständlich das, was oben in Einzelheiten, insbesondere zu der Urkunde von 914 gesagt wurde. Beide, Trier und Worms sind hier maßgeblich beteiligt. Mit diesem so sehr bedeutsamen Schriftstück wird andererseits aber auch wieder für unseren Raum Trier gegen Mainz scharf abgegrenzt (Kirchspielsgrenzen hier gleichzeitig Diakonatsgrenzen nach dieser Seite hin). So gewinnen wir durch diese Urkunde von 1048 ein gutes, klares und sicheres Bild über die kirchlichen Verhältnisse schon der Zeit von 914, die wohl auch noch über die nächste Zeit hin eine gewisse Beständigkeit behalten haben.

Auch für die Folgezeit ist unser enger Heimatbezirk noch arm an urkundlichen Belegen, vor allem die Kirche betreffend, während der Adel so ganz allmählich mehr ins Licht der Geschichte tritt.

Wir haben bisher den Vorgängen und Verhältnissen vor der Kirchspielsbildung unsere Aufmerksamkeit zugewendet. Nun werden wir mehr ins Engerlokale einsteigen können. Das ist selbstverständlich nur möglich vor allem wenn wir laufend - in Kürze - den kirchengeschichtlichen Hintergrund skizzieren.

Als Geburtszeit des Kirchspiels Frohnhausen ist spätestens das Jahr 1450 anzusehen. Unser Dorf wird erstmals 1340 erwähnt. Die Erstnennung des Ortsnamens steht im Zusammenhang mit dem Geschlecht derer von Hunsbach, 1340, Juli 4. Wissenbach wird nach Vogel, Histor. Topogr. des Herzogtums Nassau 1352 zum ersten Male urkundlich mit seinem Siedlungsnamen genannt. Hier geht es um einen Hof der Gräfin Adelheid von Nassau, 1352, März 13. An dieser Stelle kann auf die Frühgeschichte der beiden Dörfer nicht näher eingegangen werden.

Wenn nun auch der Ortsname Frohnhausen in der Folgezeit oft in Urkunden und Akten auftritt: 1344, 1357, 1362, 1383, 1400, 1401, 1413, 1439 und 1447, so wird doch in all diesen Schriftstücken nur ein einzigesmal etwas über die kirchlichen Verhältnisse in der Gemeinde bemerkt. Wohl hören wir eingehenderes über gelegentlichen Einsatz des Kaplans oder dergl. Nur einmal in einer Urkunde des Heinrich von Rolshusen lesen wir: "... zu fronhusen in heiger kirspel gelegen..." Das macht uns glaubhaft, daß unser Kirchspiel damals, 1383, 26.6., als der Lehensbrief ausgefertigt wurde, noch nicht selbständig war. Auch Wissenbacher Akten dürften nichts Einschlägiges verraten.

Die erste sichere urkundliche Nachricht erhalten wir endlich mit dem Jahre 1450 (März 25.): "Hartmanus von den eichen, pryster pherner zu veltpach, dechen uff dieße zijt des capittels zu Haiger", also Dekan des Haigerer Kirchsprengels bzw. Dekanats, verkauft ein Drittel des Zehnten zu Frohnhausen, den er "von Henne Rydesel gekaufft hat, Eyns stracken ewigen verkauffs... dem bawe der Heylligen kirchen zo Froynhusen Eyn drittell... gelegen im dorffe daselb In Hultze In Felde In Eckern... mit aller Zubehorde." Ein Gegenwert wird nicht genannt. Gesagt wird uns aber, daß der Zehnte auf Liegenschaften ruhte und zinslich offenbar in Naturalien bestand. Hier wird - das ist uns sehr wichtig - "her Jacob pherner zu Froynhusen" genannt, mit Namen und klar auf dieses Datum (15.03.1450) bezogen. Der Urkunde in Pergament hängen drei teils gebrochene Wachssiegel an, das des "Hartmanus von der eychen" und der Herren "Conraet vnd Johann sprijkast" also dreifach versiegelt ("Aus dreier Zeugen Mund besteht eine Wahrheit!"). Als bei der Vertragsschließung außerdem anwesende Zeugen werden noch namentlich aufgeführt: "Her Johan von schulte"... "Vnd Her conraet capellan uff der burgh zu dillenburg." Die zweite Beurkundung in einfacher Form mit Datum vom 3. Mai 1450 ist durch Unterschriften von "Lutze Egsteyn schultiße zu heyger" (Schultheiß Eckstein von Haiger) und "alle seßße scheffin des gerichtes daselbis zu heyger (also von allen 6 Schöffen des Haigerer Gerichts) beglaubigt. Wir sehen, welches Gewicht man auf Unanfechtbarkeit für alle Zeiten legt. Mit der gleichen absoluten Gewißheit aber ist für uns Pfarrer Jakob, als 1450 in Frohnhausen amtierend, nachgewiesen.

Aus der gleichen Zeit besitzen wir ein erstes Verzeichnis der Kirchengefälle unseres Kirchspiels. Allerdings dürfte hier das Jahr 1450 von anderer Hand, vermutlich später, nachgetragen sein. Damit wäre das genaue Jahr nicht durchaus gesichert. Wichtig ist zunächst, daß es von ihm, vom ersten Pfarrer, selbst gegeben wurde: "Ich, Jacobus, pherner zu froynhusen." Er führt im Verzeichnis seine "renthe vnd gulde" d. h. seine Einkünfte, in allen Einzelheiten an. Etwa 40 bis 50 Einwohner der beiden Dörfer Frohnhausen und Wissenbach, daneben aber auch eine Reihe anderer Nachbarorte: Nanzenbach, Manderbach, die beide erst 1817/18 zum Kirchspiel kamen, weiter von Dillenburg, Weidelbach, Eiershausen usw. leisteten jährlich an den Pfarrer zu Frohnhausen ihre Abgaben, entweder in kleinen Geldzahlungen ("Tornos" usw.) oder in Naturalien: Fastnachtshühner (Hühner, die im Spätwinter um die Fastnachtszeit anzuliefern waren), auch in Heu oder anderen Sachen. Wir können meinen, daß die Leistungen von den Auswärtigen nicht immer so ganz einfach hereinzuschaffen waren. Einiges was allgemein interessieren dürfte: An einer Stelle wird auch vom "Besthaupt" gesprochen. Dieser Ausdruck läßt auf unfreie einzelpersönliche Verhältnisse schließen. - Abgabepflichtig ist auch ein "Burggrabe von sint Joergen gude zu steynböl", das wäre einer mit dem Namen "Burggraf" vom St. Georgengut im Steinwald. Nur dürfen wir uns unter der Bezeichnung "Gut" nicht etwa einen größeren Hof dort vorstellen. Das würde irreführen.

Dem einen Verzeichnis ist wenig auffällig ein weiteres angefügt, ohne besondere Jahresangabe. Zumindest entstammt es dem gleichen ungefähren Zeitraum. Es ist besser zu lesen und mit mehr Detaillierung und scheint das andere zu ergänzen. Abgaben werden darin aufgeführt in Heller, Turnos, "penge" (Pfennige) Schillinge und Naturalleistungen in Weizen und Öl bzw. Ölfrucht ("Sefter Olleiß"). Hier sind weniger Leistungsverpflichtete von auswärts genannt; es werden aufgeführt: das "Rotdirßgude " von "Heyger", "ffulckel paffen son zo dilne von dim gude zu wampelßhußen", "Heynmann brüßgin von Hultz mandilbach..." (Holzmandelbach, dieser Siedlungskomplex, ganz in der Nähe von Manderbach, kommt nach Vogels "Topographie..." auch 1433 vor), "eygerßhußen, Nantzenbach", aus dem Frohnhausen-Wissenbacher Bereich noch zu erwähnen: "Heiliger weßin" (Hilcheshausen, "Heiliges"hausen), der "steynbüel" kommt dreimal vor (Büel bedeutet eine sanfte Erhebung!) und "hanspach". Beim aufmerksamen Durcharbeiten der Verzeichnisse kann man den Eindruck gewinnen, daß schon vor 1450, möglicherweise an der Stelle der heutigen Kirche, eine Kapelle gestanden hat. Das ist jedoch nicht urkunden- oder aktenmäßig erwiesen! Darauf scheint z. B. hinzudeuten, wenn zweimal gesprochen wird von dem "bam garten Hynter den kyrchobe" und vom "gaden vff dem Kyrgaff". Demnach muß doch um 1450 schon ein Kirchhof und dahinter ein Baumgarten existiert haben, die beide  samt der Kirche - man bedenke den zeitlichen "Rückstand", dazu die geringe Bevölkerungszahl - gewiß nicht in ein paar Jahren hergerichtet sein dürften. Und bedenken wir weiter, daß vor Zeiten das Wort Kirchhof meistens auch den Sinn von Friedhof (Begräbnisstätte) hatte: In damaliger Zeit wurden die Toten weitgehendst bei der Mutterkirche oder mindestens einer Kapelle bestattet; und der Garten war angeblich mit Bäumen bestanden. Man kann aus solchen Ausdrucksweisen und Redewendungen mancherlei heraus-, gewiß aber auch einiges hineinlesen und -legen. Immerhin vermitteln uns unsere Schriftstücke von und um 1450 doch einen gewissen Einblick in die derzeitigen Verhältnisse, nicht zuletzt auch in die Bescheidenheit des damaligen Lebens; man verweile nur ein wenig dabei! - Um ganz klar zu sehen, nun hier die Frage: War 1450 tatsächlich das Geburtsjahr des Kirchspiels Frohnhausen? Wir wissen, 1383 pfarrten beide Dörfer noch nach Haiger, eine Kapelle kann doch deshalb schon bestanden haben; 1450 hatten sie ihren eigenen "pherner Jacobus". Von der Zwischenzeit haben wir keine spezielle Kenntnis. Es scheint aber doch, als ob die beiden Belege, die Urkunde des "Hartmanus von den eichen" und die schriftlich festgelegten Gefälle, in einen direkten Zusammenhang mit der Neubildung des Kirchspiels zu bringen sind. Die Bevölkerungszahl der Ortschaften war allgemein gestiegen. Seither waren die Wege zur Mutterkirche oft in Stunden zurückzulegen. Das 14. und 15. Jahrhundert war die Zeit der Verselbständigung vieler seitherigen Filialgemeinden; das bedeutete eine ganz wesentliche Verbesserung. Es zweigten ab von Haiger:

Kirburg (Ww) 1215; Daaden, 1219 wird ein Priester, 1287 wieder ein Pleban (Leutpriester) genannt; Burbach, 1287 Pleban, 1316 Pfarrei; Bergebersbach 1302 lesen wir von einer Kirche, 1342 Pfarrei; endlich Frohnhausen, 1450 Pfarrei. 

Herborn: war offenbar schon frühe selbständig; 1219 wird hier ein Priester, 1254 die Pfarrkirche urkundlich erwähnt. Von Herborn lösten sich, soweit Urkunden Auskunft geben: Feldbach 1287 Pleban, 1289 muß es aber schon von Herborn selbständig gewesen sein; Marienberg, 1290 Pfarrei (1287 wird eine Kapelle genannt); Emmerichenhain, 1303 Pfarrer, selbständig; Driedorf, 1316 Pfarrei (1277 Pleban); Hirzenhain, 1335 Pfarrer; Offenbach, 1348 Pfarrer (1342 wird schon eine Kirche erwähnt); Bicken, 1351 Pfarrer, schon 1232 lesen wir von einem Priester; Neukirch, Pfarrer erst 1396, von einer Kapelle wird schon 1287 gesprochen. Auch Eibach hatte 1434 eine Pfarrkirche, von Herborn aus. Diese Pfarrei wurde aber um 1532 wieder aufgehoben und das Dorf mit Dillenburg in ein Kirchspiel zusammengefaßt. So war es also rund 100 Jahre selbständig.

Wollen wir das Selbständigwerden des Kirchspiels Frohnhausen in die Gesamtreihe einordnen, so müssen wir feststellen, Frohnhausen war von allen Tochterpfarreien, die sich von beiden Mutterkirchen loslösten, die jüngste.

Es soll hier nicht unerwähnt bleiben, daß in der sehr zuverlässigen Viehzählungsliste von 1447 in unserem Dorf ein "Hans Offermann" genannt wird. Die Familiennamen standen noch nicht fest. Die Benennung geschah zumeist nach einer persönlichen Besonderheit, etwa einer Stellung oder Tätigkeit. Man kann vermuten, daß Offermann in einem lokalkirchlichen Dienst gestanden haben wird. - Auch die Pfarrer waren wohl großenteils Viehhalter, der Zeit gemäß. Wenn hier kein Ortspfarrer Erwähnung findet, so darf uns das nicht wundernehmen und erst recht nicht zu falschen Schlüssen verleiten.

Für die Folgezeit liegen nun eine Reihe von Urkunden oder urkundlichen Belegen vor, die uns über Abhängigkeitsverhältnisse unserer Kirche Nachrichten geben. Sie verbriefen uns für die Jahre von 1467, 1485, 1496 und 1524 sogenannte Patronatrechte. Ursprünglich standen solche in einem Zusammenhang mit der mittelalterlich hochstrittigen Frage der "Investur". Eigentlich waren es Rechte der Besetzung von Pfarrstellen, Repräsentations-, Herrenrechte. Die Grundherren hatten in dieser Zeit mindestens noch die Befugnis, über den "Kirchenzehnten" gewissermaßen als ihre "Pfründe" zu bestimmen. Um solche Abhängigkeit des "Kirchensatzes" geht es also hier. Die Kirche hatte ihrerseits ein Interesse an einer Zurückdrängung des Laienpatronats. Hier und im Haigerer Kirchspiel hatte, wie wir früher schon hörten, Worms das letzte Verfügungsrecht. Wie dieses Bistum in unseren Dekanatsraum kam, das war ja im ersten Teil dieser Arbeit Gegenstand eingehender Auseinandersetzung. So können wir nun engheimaträumlich ein besseres Verständnis haben. Worms belehnt also hier als Oberherr Adelsgeschlechter der Umgegend mit dem Zehnten unserer Kirche.

Vom Jahr 1467 haben wir eigentlich zwei solcher Reverse vor uns. In dem einen ist "Theodorochs Rode" der Belehnte. Es heißt: "Ich, Diederich Rode, bekenne, daz ich von dem Hochw. in Gott Vatter und Hern, Hern Reinhart, Bischof zu Worms diese nachgeschriebene Lehen zu eym rechten Manlehen entphangen han..." (nun gekürzt:) "den Kirchensatz zu Heyer, zu Fronhausen, zu Dressildorff, zu Butzbach, zu Nunkirchen, zu Wilensdorf, zu Rode...

Anno domini MCCCCLXVII" (1467).

Die andere Urkunde, scheinbar widersprüchlich, lautet: "Wormsscher Lehnsbrief über die Kirchsätze zu Haiger, Fronhausen, Nied. Dresselndorf etc. 1467, Sept. 7. Dorsal: "Ao 1467 Wurmbst hoff lehen Karl Hermann Kolb belang dy Kyrchen". Und der gekürzte Wortlaut: "Wir Reinhard von gots gnaden Bischoff zu Worms Bekennen vns mit diesem Brieffe das wir unsem lieben getruwen Herman Kolben von Wilensdorff, Diese nachgeschriben lehen zu eym Rechten Manlehen geliehen haben... den Kirchsatz zu Fronhuse..." (die einzelnen Kirchsätze wie oben!).

Die Frage bleibt, wie diese beiden Schriftstücke ihrem Inhalt nach in Einklang zu bringen sind. Im ersten Fall spricht der Belehnte, im andern der Lehnsherr. Wenn wir die "Miszellaneen" von Arnoldi recht lesen, kann uns auffallen, daß zwischen den beiden in Betracht stehenden Adelsgeschlechtern nähere Beziehungen bestanden: Die Kolbe hatten ihren Hauptsitz in Wilnsdorf im Siegenischen (ein Herm. Kolbe wird für diese Zeit dort öfter genannt), und die Rode waren gleichfalls in diesem Dorf begütert (ein Dietrich ist dortselbst 1466 urkundlich belegt). Durch Verwandtschaft oder Verschwägerung dürfte eine urkundliche Berührung stattgefunden haben: Beide Belege sind echt!

Der nächste Lehensbrief des Jahres 1485 beginnt in lateinischer Fassung: "Habuis Godardus de Hotzfeld in feudam ab Eccl. Worm. inter alia decimam necnon jus patronatus in Hoger, Fronhausen...". Der Lehensbrief beurkundet: "Godard von Hatzfeld hatte von der Wormser Kirche unter anderem das Patronatrecht in Haiger, Frohnhausen usw., dessen Einkleidung wiederum die nachgelassenen Söhne des Godhard Crato und Johann Hatzfeld 1485 empfangen haben, von denen sie an die Adligen von Kolb (Wilnsdorf) übertragen worden sind". - Das Mannlehen, welches das Geschlecht von Hatzfeld von der Wormser Kirche hatte, wurde denen von Kolb in der Person des Hermann Kolb übertragen.

Der Letzgenannte gibt es dann bei seinem Tod wieder weiter - das besagt eine Urkunde von 1494 an seinen Sohn Johannes (Die Urkunden sind in Latein geschrieben und nicht immer ganz leicht zu verstehen). Auch werden uns nicht alle Fragen beantwortet. Wir sehen aber, wie die Rechte von einem Geschlecht zu einem anderen wechseln, und sicher ist durchaus nicht ob auch nicht gar noch ein anderer Adelsmann dazwischen steht. Im Laufe der langen Zeit kann sehr wohl eine schriftliche Beurkundung verloren gegangen sein. So klafft offenbar zwischen den Rode (1476) und den Hatzfeld (1485) - s. oben! - eine Lücke. - Ab 1524 verfügen die Kolbe von Wilnsdorf und die Hatzfeld im Wechsel über die Patronatrechte unserer Kirche. Doch nun stehen wir ja in den Jahren, in denen die Gedanken der Reformation in Nassau-Dillenburg zunehmend manifester werden.

Als Angelegenheit des Rechtes konnten die abgeschlossenen und sicher beurkundeten Verträge nicht so ohne weiteres, rein juristisch gesehen, ihre Gültigkeit verlieren. Das ist auch wohl im allgemeinen nicht geschehen. Was aber im gegebenen Falle, unsere Kirchspiel betreffend, geworden ist, das entzieht sich heute unserer Kenntnis. Vermutlich sind sie bei uns doch stillschweigend ins Dunkel der Vergessenheit gesunken für alle Zeiten. Das wäre auch hier immerhin denkbar, da  die Bischöfe von Worms die übergeordneten, die eigentlichen Lehensherren, waren. Die Reformation verlagerte die Schwerpunkte in eine völlig andere Sphäre.

Bevor wir jedoch in diese Richtung einbiegen, sei hier ein noch vorhandenes "kirchen register Fronhvßen" aus dem Jahre 1512, also vor dem Konfessionswechsel nur erwähnt. Es ist die Zeit, als der "wirdige her Wigant pfarherr zu Fronhvßen" war (aus seinen ersten Amtsjahren). Ein weiteres Schriftstück, dem Äußeren nach sehr wichtig, gleichen Alters - "herr Wigant Pherner" ist amtlich darin genannt - verzeichnet "nach Inhalt briefe vnnd Siegel" die "gult vnnd Renth die zur Nühen Ewigen Donnerstags missen" (zur "neuen Ewigen Donnerstagsmesse") als Gefälle zu leisten waren. 

Was uns bis jetzt beschäftigte, betraf eigentlich mehr die allgemeine, sozusagen rechtliche Seite der Kirche; die Beziehung zur Mutterkirche Haiger, auch die zu Trier und Worms, weiter die Patronatsrechte und schließlich die Geld- und Naturalleistungen, die Kirchengefälle. Es konnte nur das ausgewertet werden, was die Unterlagen unmittelbar oder mittelbar (naheliegende Schlüsse) beinhalten. Jetzt, insbesondere mit dem Reichstag zu Worms, 1521, werden (wie bereits angedeutet wurde) auch hierzulande reformatorische Gedanken immer wacher und lebendiger. Wilhelm der Reiche in Dillenburg wird zunehmend mehr von ihnen erfaßt. Selbstverständlich kann hier auf die allgemeine Religionsgeschichte nicht näher eingegangen werden. Aber es ist gar nicht anders denkbar; die engerlokalen Verhältnisse sind ganz und gar ins weiterräumliche Geschehen eingeflochten. Darum muß zum tieferen Verständnis, wenn auch in gedrängter Kürze, die allgemeine Geschichtslinie wenigstens, in etwa ausgezogen werden.