Schiedsamt
Erste Anlaufstelle für "kleine" Strafsachen: Das Schiedsamt
Bei vielen „kleinen“ Strafsachen muss die geschädigte Person heute erst einmal zum Schiedsamt gehen, bevor sie Privatklage vor dem Strafgericht gegen den „Beschuldigten“ erheben kann. Schlichtungsverhandlungen finden zum Beispiel statt bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung. Anders als beim Gericht werden die Betroffenen schon nach wenigen Tagen zur Verhandlung beim Schiedsamt geladen. Wie die Erfahrung zeigt, wird dabei fast die Hälfte der Fälle gütlich durch rechtsverbindliche Vereinbarung beigelegt.
Merke: Das Schiedsamt ist der schnellste Weg zur gütlichen Streitlösung.
Schiedsmann:
Herr Günter Busch
Schulstraße 8
35684 Dillenburg
Telefon: 02771/32585
Vertreter:
Herr Ernst-Peter Wissenbach
Obere Waldstraße 12
35684 Dillenburg
Telefon: 02771/33679
Ortsgericht
Aufgaben
Die Aufgaben der Ortsgerichte sind im Ortsgerichtsgesetz festgelegt.
- Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften
- Erteilung der Sterbefallsanzeige an das Amtsgericht
- Sicherung des Nachlasses
- Schätzungen
- Mitwirkung des Ortsgerichtes bei der Feststellung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen
Ortsgerichte gibt es nur in Hessen!
Aufgaben der Hessischen Ortsgerichte
Jede Gemeinde in Hessen verfügt über ein Ortsgericht. Die Ortsgerichte haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz und sind aufsichtsrechtlich in die Behördenorganisation der Hessischen Landesverwaltung - hier die Justizverwaltung - eingebunden. Dienstaufsichtsbehörde des Ortsgerichtes ist das jeweilige Amtsgericht.
Für jedes Ortsgericht werden ein Ortsgerichtvorsteher und vier Ortsgerichtsschöffen bestellt.
Die Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde - durch eine Abstimmung in der Gemeindevertretung bzw. der Stadtverordnetenversammlung - von dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichtes auf die Dauer von zehn Jahren ernannt.
Ortsgerichtsmitglieder dürfen in der Regel nur innerhalb ihres Amtsbezirkes tätig werden.
Die Geschäftsstunden eines Ortsgerichtes sind öffentlich bekannt gemacht oder bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung telefonisch zu erfragen. Auf dieser Webseite wird demnächst eine Datenbank eingebunden, mit der Sie alle Hessischen Ortsgerichte recherchieren können.
Das Ortsgericht führt ein eigenes Dienstsiegel des Landes Hessen.
Aufgabengebiete:
Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften: Die Beglaubigungen des Ortsgerichts haben die Besonderheit, daß sie eine öffentliche Beglaubigung sind. Diese besondere Schriftform ist für bestimmte Rechtsgeschäfte gesestzlich vorgeschrieben.
Die Unterschriften und Abschriften werden nur beglaubigt, wenn die Personen, die die Unterschriften vollzogen oder die Abschriften vorgelegt haben, im Bezirk des Ortsgerichtes ihren Wohnsitz, ihren ständigen Arbeitsplatz haben, oder wenn dies im Zusammenhang mit anderen, die gleiche Sache betreffenden Beglaubigungen geschieht.
Sterbefallsanzeige: Der Ortsgerichtsvorsteher erteilt über den Sterbefall von Personen, die in dem Bezirk des Ortsgerichts ihren letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gehabt haben, eine Sterbefallsanzeige. Für die erforderlichen Angaben hat der Ortsgerichtsvorsteher bei den Angehörigen oder bei anderen geeigneten Personen unverzüglich Auskunft einzuholen.
Sicherung des Nachlasses: Der Ortsgerichtsvorsteher soll bis zur Annahme der Erbschaft die zur Sicherung des Nachlasses notwendigen Maßnahmen treffen, wenn 1. hierzu ein Bedürfnis besteht 2. die Erben unbekannt sind oder 3. ungewiß ist, ob die Erben die Erbschaft angenommen haben.
Mitwirkung des Ortsgerichtes bei Festsetzung u. Erhaltung von Grundstücksgrenzen: Das Ortsgericht ist zuständig, auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde bei der Feststellung und Erhaltung der Grenzen der Grundstücke, die in seinem Bezirk liegen, insbesondere bei der Errichtung fester Grenzzeichen mitzuwirken ."
Schätzungen: Das Ortsgericht wird auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde den Wert schätzen von: Grundstücken, beweglichen Sachen, Nutzungen eines Grundstücks, Rechten an einem Grundstück, Früchten - die von dem Boden noch nicht getrennt sind; soweit sich die Gegenstände im jeweiligen Bezirk des Ortsgerichts befinden.
Ouelle: www.ortsgericht.de
Ortsgerichtsgesetz
Gebührenordnung für die Ortsgerichte im Lande Hessen


