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Sonntag, 20.05.2012 00:12
Plan
Kartenausschnitt
Merkmale

Regionalplan 2010

In dem Regionalentwicklungsplan 2010 des RP Giessen sind für Frohnhausen einige Merkmale interessant:

  • 6.1.2-1 Regionaler Grünzug
  • 6.1.3-1 Klima
  • 7.2.2-1 Vorrang Windenergienutzung Planung

Alle folgenden Daten sind den öffentlichen Unterlagen des Regierungspräsidiums Giessen entnommen. Stand: Dez. 2010

Der derzeit unbebaute Anteil unserer Gemarkung ist als Regionaler Grünzug deklariert.

Die gesamte Gemarkung ist Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafuntionen.

Das Gebiet des ehemaligen Bundeswehrdepots ist in die Planung als Vorranggebiet Windenergienutzung markiert.

Quelle: RP Giessen
Regionaler Grünzug

In den Vorranggebieten Regionaler Grünzug hat die Sicherung und Entwicklung des Freiraumes und der Freiraumfunktion Vorrang vor anderen Raumansprüchen. Die Funktionen des Vorranggebietes Regionaler Grünzug dürfen durch die Landschaftsnutzung nicht beeinträchtigt werden. Planungen und Maßnahmen, die zu einer Zersiedelung, zu einer Beeinträchtigung der Gliederung von Siedlungsgebieten, der Freiraumerholung oder des Wallserhaushaltes oder zu einer ungünstigen Veränderung der klimatischen oder lufthygienischen Verhältnisse führen können, sind nicht statthaft. Hierzu zählen neben wohnungsbaulicher und gewerblicher Nutzung auch Sport- und Freizeiteinrichtungen mit einem hohen Anteil baulicher Anlagen, Verkehrsanlagen sowie andere Infrastrukturmaßnahmen. Die Errichtung baulicher Anlagen, die einen nicht nur vorrübergehenden Aufenthalt von Menschen ermöglicht, ist im Vorranggebiet Regionaler Grünzug unzulässig.

Klima

In den Vorbehaltsgebieten für besondere Klimafunktionen sollen die Kalt- und Frischluftentstehung sowie der Kalt- und Frischluftabfluss gesichtert und, soweit erforderlich, wiederhergestellt werden. Diese Gebiete sollen von Bebauung und anderen Maßnahmen, die die Produktion und den Transport frischer und kühler Luft behindern können, freigehalten werden. Planungen und Maßnahmen in diesen Gebieten, die die Durchlüftung von klimatisch bzw. lufthygienisch belasteten Ortslagen verschlechtern können sollen vermieden werden. Der Ausstoß lufthygienisch bedenklicher Stoffe soll reduziert, zusätzliche Luftschadstoffemittenten sollen nicht zugelassen werden.

Planung Windenergienutzung

Raumbedeutende Windenergieanlagen sind in den festgelegten Vorranggebieten für Windenergienutzung zu bündeln. In diesen Vorranggebieten hat die Nutzung der Windenergie Vorrang vor entgegenstehenden Nutzungen, Planungen und Maßnahmen. Sie sind auch für das Repowering zu nutzen. Diese Gebiete sind nicht parzellenscharf.